Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Schuldzinsen nach Aufgabe der Vermietertätigkeit
Schuldzinsen können auch noch nach Aufgabe der Vermietertätigkeit Werbungskosten sein.
Nachdem der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2005 entschieden hatte, dass Schuldzinsen, die nach der Aufgabe der Vermietertätigkeit gezahlt werden, als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sein können, hat sich nun auch die Finanzverwaltung dieser Auffassung angeschlossen: Das Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass der Zusammenhang mit der Einkunftsart auch nach der Aufgabe der Vermietungstätigkeit besteht, wenn mit dem Darlehen sofort abziehbare Aufwendungen finanziert werden.
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