Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Keine Eigenheimzulage bei verdeckter Schenkung
Haben Sie eine Eigentumswohnung erworben und können die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Ihren Eltern aus der Finanzierung der Anschaffungskosten aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht erfüllen, steht Ihnen die Eigenheimzulage nicht zu.
Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur dann, wenn Sie selbst die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für das erworbene Eigenheim tragen oder getragen haben. Hierfür genügt alleine die formale Verpflichtung, die Kosten zu tragen, nicht. Eine lediglich formale Verpflichtung besteht beispielsweise, wenn Sie ohne Eigenkapital eine Eigentumswohnung gekauft haben, daher bei Ihren Eltern ein Darlehen aufgenommen haben und über ein gleich bleibend geringes Einkommen verfügen, das objektiv nicht ausreicht, das Darlehen zu tilgen und den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten. An dieser Einschätzung ändert sich auch dann nichts, wenn Sie nachweisen, dass Sie einen Dauerauftrag an Ihre Eltern eingerichtet haben - wenn umgekehrt Ihre Eltern für Ihren Lebensunterhalt und die laufenden Kosten der Wohnung aufkommen.
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