Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Abgrenzung von Gebäudeteilen und Inventar
Bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer gibt es immer wieder Streit um die Frage, was ein Gebäudeteil oder Inventar ist.
Es gibt immer wieder Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Frage, was Gebäudeteil oder Inventar ist. Das Finanzgericht Hamburg ist wie auch das Finanzgericht Schleswig-Holstein der Ansicht, dass Herd und Spüle zumindest in Norddeutschland als Bestandteil zum Gebäude zählen. Entsprechendes muss für eine speziell angepasste Arbeitsplatte und ähnlich eingepasste Verblendungen gelten. Der Gesamtkaufpreis für Grundstück und mitverkaufte bewegliche Einrichtungsgegenstände ist nötigenfalls im Schätzungswege aufzuteilen, dabei ist für die Bewertung gebrauchter Möbel eine Absetzung für Abnutzung vorzunehmen.
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