Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Angabepflichten für Neuwagenhändler

Ein Neuwagenhändler muss in seiner Werbung Angaben über die Verbrauchs- und CO2-Werte machen.

Wirbt ein Neuwagenhändler für von ihm angebotene Neuwägen, müssen in dieser Werbung unter anderem auch die Werte für den Kraftstoffverbrauch sowie die Abgasemissionen enthalten sein. Anderenfalls liegt eine unzulässige, weil gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßende, Werbung vor, so das Oberlandesgericht Oldenburg. Die Richter gaben der Unterlassungsklage gegen den Händler statt, nachdem die Werbung die Fahrzeuge hinreichend konkretisiert hatte, indem er Marke, Fabrikat und Herstellungsjahr angegeben hatte. Folglich lag keine bloße Pauschalwerbung mehr vor, bei der die Angabepflichten entfallen wären.


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