Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Internethändler gelten auch als regionale Wettbewerber
Zwischen einem regionalen Gewerbetreibenden und einem Internethändler kann ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.
Regionale Gewerbetreibende können auch gegen unseriöse Angebote von Internethändlern vorgehen, soweit ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Die Richter am Oberlandesgericht Jena bejahten ein solches Verhältnis, nachdem die Angebote von Internethändlern regelmäßig flächendeckend und damit grundsätzlich auch im Einzugsgebiet nur regional begrenzter Anbieter abrufbar sind. Daraus ergibt sich nach Auffassung der Richter ein ausreichendes Wettbewerbsverhältnis, soweit die übrigen Voraussetzungen wie vergleichbare Waren- oder Dienstleistungsangebote vorliegen. Der Internet-Anbieter kann sich insbesondere nicht auf seinen Firmensitz berufen.
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