Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Auch Grabsteine sind pfändbar
Grabsteine und andere Grabmale genießen keinen Pfändungsschutz.
Grabsteine dienen nicht unmittelbar der Bestattung sterblicher Überreste und unterliegen daher auch nicht einem gesetzlichen Pfändungsverbot. Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen erklärte der Bundesgerichtshof die Pfändung für zulässig. Ein Steinmetzbetrieb hatte mangels anderweitiger Möglichkeit, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, die Pfändung des selbst angefertigten und zwischenzeitlich aufgestellten Grabsteins verlangt. Der zuständige Gerichtsvollzieher hatte seine Mitwirkung verweigert - grundlos, wie die Bundesrichter nunmehr entschieden.
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