Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Widerruf der Zustimmung zum Anbau
Die Zustimmung zum Anbau seines Nachbarn darf ein Wohnungseigentümer zumindest solange widerrufen, bis der Bauwillige noch keine konkreten Maßnahmen getroffen hat.
Für den Anbau eines Balkons an die eigene Wohnung benötigt der Eigentümer regelmäßig die Zustimmung des unter ihm wohnenden Nachbars. Dieser kann seine bereits erteilte Zustimmung nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf allerdings jederzeit widerrufen, solange der Bauwillige noch keine Verträge abgeschlossen oder mit dem Ausbau begonnen hat. Dass der Bauherr schon Angebot eingeholt hat, spricht nicht gegen den Widerruf.
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