Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Steuerzinsen vermeiden

Kapitalgesellschaften sollten den Anfall von Steuerzinsen vermeiden, da diese nicht abzugsfähig sind.

Ab 1999 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen auf Steuernachforderungen, Stundungszinsen und Aussetzungszinsen entfallen, soweit solche Zinsen auf die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag erhoben werden. Daher sollten Kapitalgesellschaften den Anfall von Steuerzinsen grundsätzlich vermeiden.

Da hingegen für Kapitalgesellschaften Zinsen für Bankkredite steuerlich abzugsfähig sind, empfiehlt es sich, bei Körperschaftsteuerschulden keinen Stundungsantrag zu stellen. Vielmehr ist es beim derzeitigen Zinsniveau günstiger, die Körperschaftsteuer sofort zu zahlen und dafür notfalls einen Bankkredit aufzunehmen.


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