Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit
Einmal mehr hat sich der Bundesfinanzhof zu Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit geäußert.
Der Bundesfinanzhof hat seine Auffassung zum Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit bestätigt. Nutzen Sie ein häusliches Arbeitszimmer während der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so können Sie die Aufwendungen für das Arbeitszimmer nur geltend machen, wenn und soweit Ihnen der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde. Die gesetzlichen Abzugsbeschränkungen bei den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen Sie auch dann beachten, wenn Sie die Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen. Eine generelle unbegrenzte Abzugsmöglichkeit für Erwerbslose würde zu einer Besserstellung gegenüber erwerbstätigen Steuerpflichtigen führen, da diese vom Abzugsverbot oder von der Höchstbetragsregelung betroffen sind.
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