Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erlaubte Privattelefonate als Kündigungsgrund

Erlaubt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das private Telefonieren am Arbeitsplatz, muss er bei exzessivem Telefonieren einen Mitarbeiter vor der Kündigung abmahnen.

Einem Mitarbeiter darf nicht ohne Weiteres gekündigt werden, wenn er von der Erlaubnis privater Telefonate während der Arbeit intensiven Gebrauch macht. Vielmehr, so das Landesarbeitsgericht Hamm, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter zunächst abmahnen. Erst nach einer Abmahnung und erneutem übermäßigem Privattelefonieren darf eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Eine Abmahnung ist nur entbehrlich, wenn der Mitarbeiter kostenintensive Auslandsgespräche führt oder 0190-Nummern in Anspruch nimmt.


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