Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Absetzung eines Testamentsvollstreckers
Erstellt ein Testamentsvollstrecker innerhalb von zwei Jahren kein Verzeichnis über die Nachlassgegenstände, kann er vom Nachlassgericht abgesetzt werden.
Zu den Pflichten eines Testamentsvollstreckers gehört die Aufstellung eines Verzeichnisses über alle Nachlassgegenstände. Kommt der Testamentsvollstrecker dieser Aufgabe nicht in angemessener Zeit nach, handelt er grob pflichtwidrig und das Nachlassgericht kann ihn absetzen, entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn er innerhalb von zwei Jahren noch immer nicht das Verzeichnis erstellt hat.
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