Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Squeeze-out von Vorzugsaktionären

Vorzugsaktionäre können bei einem Squeeze-out eine höhere Barabfindung als Stammaktionäre verlangen.

Inhaber von Vorzugsaktien können im Falle der Unternehmensumwandlung gerichtlich eine gegenüber Inhaber von Stammaktien höhere Barabfindung durchsetzen. Vor dem Landgericht Dortmund obsiegte ein Vorzugsaktionär, da nach Auffassung der Richter die Vorzüge auch bei der Umwandlung und einem damit verbundenen Squeeze-out wertmäßig besser als Stämme einzustufen sind. Vorzugsaktionären steht grundsätzlich eine höhere und oftmals auch garantierte Mindestdividende zu. Im Gegenzug dafür ist Vorzugsaktien kein Stimmrecht eingeräumt. Gleichwohl müssen auch Vorzugsaktionäre bei einem Squeeze-out-Verfahren angemessen berücksichtigt werden.


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