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Arbeitslosengeld II und Darlehenstilgung für ein Kfz

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II bleiben die monatlichen Raten für Zinsen und Tilgung eines Darlehens für ein Kfz außer Betracht.

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) kann nicht verlangen, dass seine monatliche Belastung aus einem Darlehensvertrag für einen Wagen einkommensmindernd berücksichtigt wird. Das Landessozialgericht Hessen lehnte die zu einem höheren Anspruch führende Berücksichtigung ab, da die Kreditaufnahme für einen Wagen grundsätzlich keine mit einer Einnahmeerzielung notwendigerweise verbundene Ausgabe ist. Insoweit seien, ebenso wie im Steuerrecht, durch die Entfernungspauschale alle auftretenden Kosten und Belastungen bereits abgedeckt. Auch liegt nach Ansicht der Richter keine Vergleichbarkeit mit den wenigen Fällen vor, in denen ausnahmsweise eine Berücksichtigung von Darlehensbelastungen beim ALG II überhaupt in Betracht kommt.


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