Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Berechtigte Kündigung wegen Passivrauchens

Wer zum Schutz der eigenen Gesundheit kündigt, hat sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Kündigt ein Arbeitnehmer, weil sein Chef im gesamten Betrieb das Rauchen erlaubt, hat er einen unbeschränkten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es stellt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten dar, wenn die Kündigung zum Schutz der eigenen Gesundheit erfolgt, entschied das Landessozialgericht Hessen. Somit kommt für eine Kündigung, die aus Sorge vor den Konsequenzen des Passivrauchens vom Arbeitnehmer selbst aus erfolgt ist, auch keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld in Betracht.


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