Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Honoraranspruch eines Erbenermittlers
Ein gewerblicher Erbenermittler hat nur dann einen Anspruch auf Honorar, wenn er ein solches mit dem ermittelten Erben vereinbart hat.
Einem Erbenermittler stehen für seine Tätigkeit keine gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem von ihm ermittelten Erben zu. Der Bundesgerichtshof bestätigte erneut seine bisherige Rechtsprechung, wonach lediglich auf der Grundlage eines Vertrages ein Honoraranspruch entstehen kann. Das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag wie auch das der ungerechtfertigten Bereicherung sind von den Bundesrichtern erneut für unanwendbar erklärt worden. Dadurch soll der Erbe vor der Inanspruchnahme mehrerer gleichzeitig tätig werdender Erbenermittler geschützt werden.
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