Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Schadensersatz für verweigerte Vollzeit
Ein Arbeitgeber verhält sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Wunsch nach der möglichen Aufstockung auf eine Vollzeitstelle nicht nachkommt.
Teilzeitkräfte können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass sie auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden, wenn dies im Unternehmen konkret möglich ist. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen ohne ausreichende Rechtfertigung nicht nach, löst dies nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf einen Schadensersatzanspruch aus. Die Höhe des Schadensersatzes beläuft sich dabei auf den Verdienstausfall, der erforderlichenfalls vom Gericht zu schätzen ist. Nach der Urteilsbegründung muss der Arbeitnehmer in seinem Antrag auf Aufstockung nicht angeben, ob und welche Stelle für die Aufstockung in Betracht käme; diese Prüfung, so das Gericht, obliegt dem Arbeitgeber.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

