Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Schadensersatz für Verrechnungsscheck

Eine Bank verhält sich schadensersatzpflichtig, wenn sie einen Verrechnungsscheck trotz vorliegender Disparität ungeprüft einlöst.

Weicht der Zahlungsempfänger von demjenigen ab, der einen Verrechnungsscheck einreicht, muss die den Scheck einlösende Bank zunächst Nachforschungen anstellen. Unterlässt sie es, beim Aussteller des Schecks oder beim Zahlungsempfänger nachzufragen, ist dies eine Pflichtverletzung, die zu Schadensersatz verpflichtet. Die beklagte Bank muss, nachdem ein Mitarbeiter der Klägerin mehrere Verrechnungsschecks seinem eigenen Privatkonto hat gutschreiben lassen, Schadensersatz leisten. Ein Mitverschulden der Klägerin, bei der die Schecks unterschlagen worden waren, sahen die Richter nicht, da der Mitarbeiter ausreichend angewiesen und beaufsichtigt worden war.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.