Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Außenprüfung bei hohem Einkommen

Schon ein hohes Einkommen allein kann Anlass für eine Außenprüfung des Finanzamts sein, wenn nur geringe Kapitalerträge erklärt werden.

Der Bundesfinanzhof hat keine Einwände, dass das Finanzamt eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit besonders hohem Einkommen und geringen Kapitalerträgen anordnet. Wenn erhebliche Beträge zu Anlagezwecken zur Verfügung stehen, gleichzeitig aber nur geringe Kapitaleinkünfte erklärt werden, darf das Finanzamt den Lebenswandel des Steuerzahlers per Außenprüfung erforschen. Abwenden lässt sich das nur, wenn der Steuerzahler substanziierte und nachprüfbare Angaben über die Verwendung des Geldes macht.


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