Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Einkünfte aus der Veräußerung vermieteter Wirtschaftsgüter
Einnahmen aus der gelegentlichen Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern noch vor Ablauf deren Nutzungsdauer gehören der privaten Vermögensverwaltung an.
Die Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern vor dem Ablauf der Nutzungsdauer ist Teil der privaten Vermögensverwaltung und kein Gewerbebetrieb, solange keine weitergehenden Umstände hinzutreten. Insbesondere wenn die Veräußerung lediglich erfolgt, um die bisherigen Geräte durch technisch fortgeschrittenere zu ersetzen, ist von einer rein privaten Tätigkeit auszugehen, so der Bundesfinanzhof. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn durch die Veräußerungen Gewinne erzielt werden müssen oder eine große Anzahl vermieteter Wirtschaftsgüter veräußert wird. Im zu entscheidenden Fall hatte der Steuerpflichtige über zwölf Jahre hinweg 40 Maschinen vermietet und lediglich 7 davon vorzeitig veräußert.
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