Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Aufsichtsratssitzung in Krisenzeiten
Der Aufsichtsratsvorsitzende macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er in Krisenzeiten nicht rechtzeitig eine Sitzung des Aufsichtsrats einberuft.
Gerät eine AG in eine wirtschaftliche Krise, bei der dringend die Zuführung neuen Kapitals durch eine Kapitalerhöhung geboten ist, muss der Aufsichtsratsvorsitzende umgehend eine Sitzung des Aufsichtsrats anberaumen, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Andernfalls verletzt er nach Ansicht der Richter des Landgerichts München I in erheblichem Maße seine Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft und macht sich so schadensersatzpflichtig. Unter anderem dem Insolvenzverwalter steht nur dann kein Anspruch zu, wenn der Vorsitzende nachweisen kann, dass eine Kapitalerhöhung nicht möglich gewesen wäre oder keinen Erfolg gebracht hätte.
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