Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Beitragspflicht für Existenzgründer
Jungunternehmer, die einen Existenzgründerzuschuss erhalten, müssen auch dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen Miese macht.
Wenn Sie einen Existenzgründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für die Gründung Ihres Unternehmens erhalten, unterliegen Sie zugleich der Rentenversicherungspflicht. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen müssen Sie dabei selbst dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen noch keine Erträge abwirft. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Jungunternehmer trotz ihrer Selbstständigkeit sowie möglicherweise unter der Geringfügigkeitsgrenze liegender Einkünfte nicht aus dem Schutz der Sozialversicherungen fallen, wofür allerdings auch entsprechende Beiträge zu zahlen sind.
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