Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Vertrauensschutz in bestandskräftigen Steuerbescheid

Die Finanzverwaltung ist durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, einen Steuerbescheid nachträglich zu ändern, wenn die neue Tatsache bereits vor Erlass hätte ermittelt werden können.

Ein Steuerbescheid kann nachträglich nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden, wenn die neu ermittelte Tatsache bereits vor seinem Erlass hätte festgestellt werden können und müssen. In diesem Fall ist die Finanzverwaltung nach Ansicht des Finanzgerichts München durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, eine nachträgliche Abänderung durchzuführen. Hat sie Zweifel an einem Sachverhalt, so müsste dies nach der Urteilsbegründung weitergehende Ermittlungen der Finanzbehörde auslösen; unterbleiben diese, kann im Nachhinein keine Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen erfolgen.


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