Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Diätkosten sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Kosten für eine Sonderdiät können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn hierdurch eine medikamentöse Behandlung ersetzt werden kann.

Wenn für eine spezielle Ernährung oder eine Diät zusätzliche Kosten anfallen, können diese steuerlich nicht abgesetzt werden. Das gilt sogar dann, wenn eine Sonderdiät die ansonsten erforderliche medikamentöse Behandlung ersetzen kann. Diätkosten müssen nach der Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs auch dann nicht mit den Kosten für Medikamente gleichgesetzt werden, wenn durch die Diät die Medizin ersetzt werden kann, da nach wie vor die allgemeine Lebensführung im Vordergrund steht.


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