Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Investitionszulage trotz Verwendung von Altteilen
Für ein Wirtschaftsgut gibt es auch dann die Investitionszulage, wenn bei der Herstellung Altteile verwendet wurden - vorausgesetzt, sie machen nicht mehr als 10 % des Wertes aus.
Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts aufgehoben und entschieden, dass ein neu hergestelltes bewegliches Wirtschaftsgut, für das gebrauchte und neue Teile verwendet worden sind, neu im Sinne des Investitionszulagenrechts sein kann. Voraussetzung ist, dass der Teilwert der Altteile 10 % des Teilwerts des hergestellten neuen Wirtschaftsguts nicht übersteigt und die neuen Teile dem Gesamtbild das Gepräge geben.
Eine Prägung durch die neuen Teile setzt voraus, dass im Unterschied zu einer Generalüberholung ein anderes, bisher nicht existentes Wirtschaftsgut hergestellt wird. Das Entstehen eines anders- oder neuartigen Wirtschaftsguts ist allerdings nicht erforderlich. Hinsichtlich der 10 %-Grenze ist nur der Materialwert der Altteile zu berücksichtigen, die Kosten für Demontage, Aufarbeitung und Zusammenbau sind hingegen nicht einzubeziehen.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

