Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Werbeanrufe von Suchmaschinenbetreibern
Suchmaschinenbetreiber handeln wettbewerbswidrig, wenn sie unaufgefordert Unternehmen anrufen und kostenpflichtige Dienste bewerben.
Nur weil ein Unternehmen einen kostenlosen Eintrag im Verzeichnis eines Internet-Suchmaschinenbetreibers unterhält, darf der Betreiber nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass das Unternehmen an der Umwandlung in ein erweitertes, kostenpflichtiges Angebot interessiert ist. Entsprechend gelten unaufgeforderte Anrufe mit diesem Ansinnen als Belästigung oder zumindest als unerwünschte Störung und sind somit wettbewerbswidrig, entschied der Bundesgerichtshof. Gerade mit Blick auf die Vielzahl von Suchmaschinen müssten Unternehmen, die von den zahlreichen kostenlosen Eintragungsmöglichkeiten Gebrauch machen, andernfalls mit einer Vielzahl von Werbeanrufen rechnen, ohne dass ein Interesse an einer entsprechenden Serviceleistung bekundet worden ist.
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