Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Sorgfaltspflicht für ein Navigationsgerät
Fahrzeughalter verhalten sich grob fahrlässig, wenn sie ihr Navigationsgerät über Nacht in der gut sichtbaren Halterung an der Windschutzscheibe im Fahrzeug lassen.
Teilkaskoversicherungen müssen für ein gestohlenes Navigationsgerät nicht aufkommen, wenn der Diebstahl zwar mitversichert ist, der Versicherungsnehmer sich allerdings grob fahrlässig verhalten hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt nach Auffassung der Richter am Landgericht Hannover dann vor, wenn der Fahrer das Gerät in der Halterung an der Windschutzscheibe lässt und das Fahrzeug über Nacht im Freien steht. Nachdem das Gerät dadurch gut sichtbar ist, lade dies geradezu zum Diebstahl ein, wobei es egal ist, ob das Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz oder am Straßenrand steht.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

