Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Unfallversichert auch bei Schwarzarbeit

Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.

Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, hat er ebenfalls einen Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Denn für das Entstehen des Versicherungsschutzes kommt es nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber angemeldet worden ist oder nicht. Entscheidend sei vielmehr, dass im Unfallzeitpunkt eine nicht selbstständige Tätigkeit vorgelegen hat. Dass die Beschäftigung selbst einen Verstoß gegen das sozialversicherungsrechtliche Verbot unangemeldeter Arbeit darstellt, ist für die Bewertung des Unfalls als Arbeitsunfall unerheblich.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.