Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Bisherige Erbschaftsteuer ist teilweise gemeinschaftsrechtswidrig
Unterschiedliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im In- und Ausland ist gemeinschaftsrechtswidrig.
Der Europäische Gerichtshof hat die Erbschafsteuer in ihrer bisherigen Form teilweise für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Dabei geht es um die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, das im Inland wesentlich günstiger bewertet wird als ein vergleichbarer Vermögenswert im EU-Ausland. Für die Zukunft hat dieses Urteil allerdings keine Bedeutung mehr, weil nach der anstehende Reform der Erbschaftsteuer in- und ausländische Liegenschaften gleich bewertet werden.
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