Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Rückwirkende Änderung bei der Vorauszahlung von Erbbauzinsen
Die Gesetzesänderung zur Vorauszahlung von Erbbauzinsen im Jahr 2004 ist nach Ansicht der Finanzgerichte eine unechte Rückwirkung und damit verfassungsgemäß.
Ende 2004 wurde rückwirkend festgelegt, dass Zahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen sind, auf den sich die Vorauszahlung bezieht. Dabei ging es insbesondere um die bis dahin sofort abzugsfähige Vorauszahlung von Erbbauzinsen für einen Zeitraum von 99 Jahren. Mehrere Finanzgerichte sehen in dieser Änderung eine zulässige unechte Rückwirkung, die weder verfassungswidrig ist noch einen Vertrauensschutz rechtfertigt. Als nächstes muss der Bundesfinanzhof entscheiden.
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