Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Studenten mit Zimmer im Elternhaus zahlen Zweitwohnungssteuer
Für die Zweitwohnungssteuer kommt es auf das Innehaben einer Zweitwohnung an, nicht zweier Wohnungen.
Auch ein Student, der bei seinen Eltern nur ein Kinderzimmer bewohnt, dort aber weiter seinen Erstwohnsitz hat, muss Zweitwohnungssteuer zahlen. Nicht das Wohnen in zwei Wohnungen, sondern das Wohnen in einer Zweitwohnung unterliegt der Zweitwohnungssteuer, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Mit dieser Meinung stellt sich das Finanzgericht gegen die Urteile verschiedener Oberverwaltungsgerichte, weswegen es die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen hat.
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