Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Zulassung nur noch ohne Steuerrückstände

Auch Niedersachsen bearbeitet die Zulassung eines Fahrzeugs nur noch, wenn keine Kfz-Steuerrückstände mehr bestehen.

Niedersachsen folgt dem Beispiel anderer Bundesländer und verweigert nun ebenfalls die Zulassung eines Fahrzeugs, wenn der Halter noch Steuerrückstände bei der Kfz-Steuer oder damit zusammenhängenden Nebenleistungen hat. Außerdem muss der Halter bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung für die zukünftige Kfz-Steuer erteilen.


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