Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Zuschuss auch für Existenzgründung im Ausland

Solange der Existenzgründer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, hat er auch für eine Betriebsgründung im Ausland Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss.

Ein Arbeitsloser, der sich selbstständig macht, kann bei der Bundesagentur für Arbeit den Existenzgründerzuschuss beantragen. Dieser Anspruch besteht auch, wenn die neue Tätigkeit im Ausland stattfindet. Einzige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller weiter seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Mit dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts erhält nun ein arbeitsloser Jurist aus dem Saarland den Zuschuss für seine neue Kanzlei in Luxemburg.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.