Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Betriebsprüfer darf Staatsanwalt auf Schmiergeldzahlung hinweisen

Der Betriebsprüfer darf Hinweise auf eine Schmiergeldzahlung ohne vorherige Prüfung auf strafrechtliche Relevanz an die Staatsanwaltschaft weitergeben.

Entdeckt der Betriebsprüfer in den Büchern Hinweise auf Schmiergeldzahlungen, dann darf er dies der Staatsanwaltschaft mitteilen. Dabei muss er nicht prüfen, ob diese Information überhaupt zu einer Verurteilung führen könnte, zum Beispiel weil die Tat offensichtlich schon verjährt ist oder ein Verwertungs- oder Verwendungsverbot greift.


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