Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Steuerberatungskosten für Erbschaftsteuererklärung
Auch in Altfällen will die Finanzverwaltung Steuerberatungskosten für eine Erbschaftsteuererklärung nicht als Sonderausgaben akzeptieren, wenn der Nachlass ausreicht, um die Kosten abzudecken.
Private Steuerberatungskosten werden schon seit 2007 nicht mehr als Sonderausgaben anerkannt. Doch auch für die Zeit davor gibt es schon Probleme beim Abzug: Wenn nämlich der Nachlass ausreicht, um daraus die Steuerberatungskosten für die Erbschaftsteuererklärung zu bezahlen, ist der Erbe nicht wirtschaftlich belastet und darf auch vor 2007 keinen Sonderausgabenabzug geltend machen, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Auch wenn solche Fälle wegen der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs in Zukunft nicht mehr auftreten können, hat das Finanzgericht die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, weil es annimmt, dass noch viele vergleichbare Fälle nicht endgültig entschieden sind.
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