Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Schätzung der Verzinsung mit 3 %

Macht ein Steuerzahler unplausible Angaben über die Verwendung von Vermögen, dann darf das Finanzamt Zinseinkünfte in Höhe von 3 % unterstellen.

Ein Steuerzahler behauptete, ca. 350.000 Euro von der Bank abgehoben, in bar zu Hause aufbewahrt und innerhalb von drei Jahren für verschiedene Zwecke ausgege-ben zu haben. Einen Beweis dafür konnte er aber nicht vorlegen, weshalb das Fi-nanzamt für diesen Zeitraum Zinseinkünf-te in Höhe von 3 % pro Jahr annahm und per Schätzungsbescheid festsetzte. Vom Finanzgericht Düsseldorf wurde diese Schätzung nun bestätigt.


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