Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Doppelte Schriftformklauseln unwirksam

In Formulararbeitsverträgen sind doppelte Schriftformklauseln unwirksam, soweit sie auch mündliche Abreden, Ergänzungen oder Änderungen erfassen.

Enthält ein Formulararbeitsvertrag eine doppelte Schriftformklausel, bei der auch die Aufhebung der Schriftform schriftlich vereinbart werden muss, dann ist diese Klausel unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht sieht darin eine Verletzung von Treu und Glaube, wenn beim Arbeitnehmer dadurch der Eindruck erweckt wird, dass auch mündliche Abreden oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen. Dies würde gegen den eindeutigen Gesetzeswortlaut stehen, nach dem jede mündliche Abrede oder Ergänzung einer formularmäßigen Abrede zwingend vorgeht.


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