Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Firmenname muss artikulierbar sein

Die Bezeichnung einer Firma muss nicht aussprechbar sein, es genügt, dass man sie artikulieren kann.

Eine Firmenbezeichnung ist auch dann zulässig, wenn sie nur aus einer Buchstabenkombination besteht, solange sie nur insgesamt artikuliert werden kann. Das Oberlandesgericht Hamm sieht wegen der immer weiter verbreiteten Buchstabenkombinationen keine Notwendigkeit dafür, dass jede Firmenbezeichnung auch aussprechbar sein muss. Es ist auch nicht notwendig, dass die Buchstabenkombination als Abkürzung erkennbar ist, womit längere Buchstabenkombinationen ebenfalls zulässig sind.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.