Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Lehrerbenotung im Internet
Für die Benotung von Lehrern im Internet gelten ähnliche Regeln wie für eine Benotung in einer Schülerzeitung.
Lehrerbenotungen und die wahrheitsgemäße Wiedergabe von Zitaten sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt und seit Jahrzehnten wesentlicher Gegenstand von Schülerzeitungen. Das Oberlandesgericht Köln hat nun entschieden, dass für die Benotung von Lehrern in Internetforen im Wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten. Nur weil das Internet einen größeren Adressatenkreis als eine Schülerzeitung anspricht, kann nicht die Meinungsfreiheit zu Gunsten der jeweils betroffenen Pädagogen eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zugang zu der Website gesichert ist, sodass die Gefahr einer Anprangerung vermieden wird.
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