Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Erbausschlagung durch einen Erben unter Betreuung
Die Entscheidung über die Ausschlagung einer Erbschaft muss den Wünschen des Betreuten folgen.
Braucht ein unter rechtlicher Betreuung stehender Erbe für die Ausschlagung der Erbschaft eine Genehmigung, dann muss diese allein nach dessen Wünschen erteilt werden. Öffentlich-rechtliche Interessen, zum Beispiel die vorübergehende Sicherung des Unterhalts des Betreuten durch die Annahme der Erbschaft, spielen keine Rolle, so meint das Oberlandesgericht Köln. Das gilt auch dann, wenn die Annahme der Erbschaft einen dauerhaften Geldzufluss und damit eine längerfristige Absicherung als der Pflichtteilsanspruch ermöglichen würde.
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