Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Eintragung trotz Ungenauigkeiten bei Übersetzungen

Kleine Übersetzungsungenauigkeiten sind auch in einer beglaubigten Übersetzung möglich, solange sie von Amts wegen ohne weiteres berichtigt werden können.

Ist für die Eintragung ins Handelsregister eine beglaubigte Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde nötig, sind kleine Ungenauigkeiten in der Übersetzung, die offensichtlich nur auf einem terminologischen Missverständnis beruhen, unschädlich. Das zuständige Gericht kann die Übersetzungsfehler dann zwanglos ändern, so das Oberlandesgericht Hamm. Es besteht auch keine Notwendigkeit oder gar Pflicht zu weitergehenden Nachforschungen über den Inhalt des übersetzten Originaltextes. Das wäre nur dann notwendig, wenn eine Änderung der Übersetzung nicht mehr ohne Kenntnis des Originals möglich ist.


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