Optimale Vorsorge für Angehörige mit Behinderung
Für Angehörige von Menschen mit Behinderung ist die Sorge um die bestmögliche Versorgung ihres Familienmitglieds ein zentrales Thema. Viele machen sich Gedanken darüber, wie sie im Erbfall sicherstellen können, dass ihr Angehöriger auch dann gut versorgt ist, wenn sie sich selbst nicht mehr um diese Person kümmern können.
Die beste Lösung ist ein sogenanntes „Behindertentestament“, das speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung abgestimmt ist und eine optimale Versorgung nach Ihrem Tod gewährleistet – ohne Nachteile oder rechtliche Hürden.
Unsere Kanzlei für Erbrecht berät Sie gerne zum Behindertentestament – in München vor Ort oder auf Wunsch auch über einen Online-Termin.
Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner
Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS
Service Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
n.utz@acconsis.de
Inhaltsverzeichnis
„Normale Erbschaft“ ist keine Hilfe für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung bringt eine „normale“ Erbschaft oft kaum Vorteile. Dies liegt daran, dass das Vermögen des Erblassers häufig vom Sozialhilfeträger beansprucht wird, weil in vielen Fällen die Grundversorgung eines Menschen mit Behinderung durch staatliche Leistungen gedeckt wird.
Wenn der Erbe mit Behinderung nun Vermögen erhält, sei es durch Erbschaft oder Schenkung der Eltern, muss dieses zunächst zur Deckung der eigenen Kosten eingesetzt werden, bevor der Sozialhilfeträger wieder für die Betreuung und Pflege aufkommt – dies nennt man „Nachrangigkeit der Sozialhilfe“.
Durch die hohen Kosten für Pflegeheim und Betreuung ist das geerbte oder geschenkte Vermögen schnell aufgebraucht. Geschützt vor der „Nachrangigkeit der Sozialhilfe“ sind nur Erbschaften, deren Wert unter dem sozialrechtlich geschützten „Schonvermögen“ liegen.

Funktionsweise eines Behindertentestaments – wie profitieren behinderte Menschen von dieser Option?
Die Regelungen in einem Behindertentestament stellen sicher, dass ein ererbtes Vermögen für die behinderten Kinder oder andere Angehörige in einer speziellen Form genutzt wird. Der behinderte Erbe wird dabei als „Vorerbe“ bezeichnet, was bedeutet, dass er das Vermögen zunächst erhält, aber nur unter bestimmten Bedingungen darauf zugreifen kann. Das geerbte Vermögen wird als „Sondervermögen“ behandelt, das getrennt vom übrigen Erbe verwaltet wird – in der Regel durch einen Testamentsvollstrecker.
Nach dem Tod des Vorerben geht das Vermögen dann auf den vom Erblasser festgelegten „Nacherben“ über, häufig Geschwister des Behinderten. Die behinderte Person hat also keinen direkten Zugriff auf das geerbte Vermögen, profitiert aber, weil der Testamentsvollstrecker damit beauftragt wird, die laufenden Erträge des Vermögens zugunsten des behinderten Angehörigen zu verwenden.
Diese Mittel können z.B. eingesetzt werden für:
- zusätzliche Pflege
- aufwändige Therapien
- Hobbys
- Freizeitaktivitäten
Das Behindertentestament sorgt dafür, dass die Grundversorgung des behinderten Angehörigen weiterhin durch staatliche Leistungen abgedeckt wird, während das Sondervermögen für zusätzliche Bedürfnisse genutzt werden kann, ohne dass es den Anspruch auf Sozialhilfe beeinträchtigt.
Behindertentestament ist ein Gewinn auf vielen Ebenen
Ein Behindertentestament bietet nicht nur finanzielle Vorteile für den behinderten Angehörigen, sondern wirkt auch auf psychologischer Ebene. Die Erträge der Erbschaft kann das betroffene Familienmitglied unabhängig von Sozialleistungen für sich selbst nutzen, z.B. für Ausflüge oder Hobbys.
Hier kommt dem Testamentsvollstrecker eine sehr wichtige Rolle zu, denn nur wenn zwischen Testamentsvollstrecker und dem behinderten Erbe ein Vertrauensverhältnis besteht, kann der Erbe auch von dieser Unabhängigkeit profitieren. Sie sollten daher eine enge Bezugsperson mit der Ausführung des Behindertentestaments in München betrauen. So werden Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein bei der Nutzung des Erbes gewährleistet.
Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers beim
Behindertentestament
Wenn ein Testamentsvollstrecker in einem Behindertentestament benannt wird, übernimmt er die Verwaltung der Vorerbschaft, wobei nur der Zugriff auf laufende Erträge aus dem Vermögen erlaubt ist. Es gibt aber Ausnahmefälle, die dem Testamentsvollstrecker erlauben, auf den Vermögensstamm zuzugreifen. Dazu gehört z.B. der Kauf einer behindertengerechten Wohnung.
Es ist jedoch wichtig, solche Entscheidungen im Rahmen der Erstellung des Testaments genau zu prüfen. Bei unsachgemäßen Regelungen zum Zugriff auf das Stammvermögen könnte der Sozialhilfeträger Ansprüche auf dieses Vermögen geltend machen. Eine sorgfältige Gestaltung des Behindertentestaments in München durch unsere Rechtsanwälte ist daher unerlässlich, um eine rechtlich einwandfreie Nutzung des Vermögens zu gewährleisten.
Ist Enterbung eine Alternative zum Behindertentestament?
Bei einer Enterbung des Bedürftigen kann es dazu kommen, dass der Sozialhilfeträger auf das geerbte Vermögen zugreift. Denn in vielen Fällen haben nahe Verwandte, wie etwa Kinder, auch bei einer Teil- oder Vollenterbung Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Diesen Pflichtteilsanspruch kann der Sozialhilfeträger auf sich überleiten und gegen den Willen des Behinderten geltend machen.
Die Errichtung eines Behindertentestaments ist für den behinderten Angehörigen sowie dessen Familie daher von entscheidender Bedeutung. Mit diesem besonderen Testament werden nicht nur die behinderten Angehörigen finanziell abgesichert, sondern auch die übrigen Erben der Eltern, wie z.B. Geschwister, vor möglichen hohen Zahlungsforderungen des Sozialhilfeträgers geschützt.
Behindertentestament in München mit Unterstützung unserer Rechtsanwälte
Die korrekte rechtliche Ausgestaltung des Behindertentestaments ist sehr komplex, insbesondere in Bezug auf die Absicherung gegen den Zugriff des Sozialhilfeträgers.
Unsere Fachanwälte sind die richtigen Ansprechpartner beim Thema Behindertentestament in München. Wir sorgen dafür, dass das Testament die gewünschten Schutzmaßnahmen für den behinderten Angehörigen sicherstellt.
Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
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So erreichen Sie unsere Münchener Kanzlei
Unsere Kanzlei befindet sich in der Schloßschmidstraße 5, 80639 München, im Stadtteil Nymphenburg. Sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind wir gut erreichbar. In der Nähe finden Sie Bushaltestellen und Tramlinien, zudem ist die S-Bahn-Station „Hirschgarten“ nur wenige Gehminuten entfernt. Für die Anreise mit dem Auto stehen Ihnen Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage zur Verfügung.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Behindertentestament in München
Warum ist ein Behindertentestament wichtig?
Ein Behindertentestament ist ein zentrales Instrument, um die Zukunft und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung abzusichern und das Familienvermögen vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Es bietet rechtliche und finanzielle Vorteile, die weit über ein gewöhnliches Testament hinausgehen und sollte immer individuell und rechtssicher durch einen Fachanwalt für Erbrecht gestaltet werden.
Was sind die Vorteile des Behindertentestaments?
Mit dem Behindertentestament schützen Sie den behinderten Erben und die übrigen Erben vor Ansprüchen des Sozialhilfeträgers und verbessern die Lebensqualität des Menschen mit Behinderung:
- Vermeidung von Vermögensverlust des Nachlasses: Ohne ein Behindertentestament muss ein Mensch mit Behinderung, der Sozialleistungen erhält, zunächst das geerbte Vermögen aufbrauchen, bevor er weiterhin Anspruch auf staatliche Unterstützung hat. Das Erbe kommt damit nicht dem Erben selbst, sondern dem Sozialhilfeträger zugute.
- Durch die spezielle Gestaltung des Behindertentestaments bleibt das Erbe (Vermögensstamm) weitgehend unangetastet und der behinderte Erbe kann weiterhin Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe beziehen.
- Das Behindertentestament ermöglicht, dass der behinderte Erbe über das Sozialhilfeniveau hinaus zusätzlich versorgt wird. Das geerbte Vermögen kann gezielt für zusätzliche Bedürfnisse wie Hobbys, Urlaubsreisen, besondere Therapien oder Hilfsmittel eingesetzt werden.
Wie können Ihre Anwälte bei der Erstellung des Behindertentestaments in München helfen?
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht in München sind Ihr richtiger Ansprechpartner, um ein Behindertentestament rechtssicher, individuell und optimal auf die Bedürfnisse Ihrer Familie zugeschnitten zu erstellen. So wird sichergestellt, dass der behinderte Angehörige langfristig abgesichert ist und das Familienvermögen geschützt bleibt.
Wir unterstützen Sie u.a. bei:
- Analyse der familiären und finanziellen Situation und Klärung, welche erbrechtlichen und sozialrechtlichen Aspekte zu beachten sind
- Beratung zur Gestaltung des Testaments, um sowohl den Schutz des behinderten Angehörigen als auch den Erhalt staatlicher Leistungen sicherzustellen
- Berücksichtigung von Ansprüchen auf den Pflichtteil, damit Sozialhilfeträger möglichst keinen Zugriff auf das Erbe erhalten
- Erstellung der Textvorlage für Ihr Behindertentestament nach aktuellen rechtlichen Vorgaben mit allen wichtigen Elementen wie Vor- und Nacherben, Testamentsvollstreckung und rechtssicherer Formulierung der richtigen Erbquote
Was kostet ein Behindertentestament bei Ihrer Kanzlei in München?
Die Kosten für die Erstellung eines Behindertentestaments hängen insbesondere vom Umfang der Beratung und der Komplexität des Falls ab. In der Regel setzen sich die Kosten aus einer anwaltlichen Beratungsgebühr und der Gebühr für die Ausarbeitung des Testaments zusammen.
- Erstberatung: Für eine anwaltliche Erstberatung fallen üblicherweise Kosten von 249,90 € brutto an
- Ausarbeitung und Gestaltung: Für die Erstellung eines individuell zugeschnittenen Behindertentestaments wird im Rahmen der Erstberatung eine Pauschale vereinbart. Die Pauschale hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Komplexität der Familien- oder Vermögensverhältnisse, dem voraussichtlichen Aufwand und der Vermögenssituation.
- Notarielle Beurkundung: Soll das Testament notariell beurkundet werden, entstehen zusätzliche Notarkosten, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten. Eine zusätzliche Beurkundung bei einem Notar ist möglich, aber für die Wirksamkeit des Testaments nicht erforderlich. Auch das handschriftliche Testament kann für ca. 100 € beim Nachlassgericht München in amtliche Verwahrung gegeben werden.