Steuerliche Beratung zur Abfindung – in München und online
Sie haben ein Abfindungsangebot erhalten? Sie möchten Ihre zu erwartende Netto-Abfindung besser einschätzen oder stehen vor einer Entscheidung über den optimalen Auszahlungszeitpunkt?
Besprechen Sie Ihre Situation mit einem spezialisierten Steuerberater von ACCONSIS. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung der zu erwartenden Steuerbelastung, Empfehlungen zu möglichen Gestaltungsspielräumen und Unterstützung bei der steuerlich optimierten Planung Ihrer Abfindung.
Bei Ihrer Abfindung zählt die persönliche Situation
Eine Abfindung kann Ihnen finanziellen Spielraum für die nächste berufliche Phase geben. Wie viel von der Abfindungszahlung verfügbar bleibt, hängt jedoch von Ihrer individuellen Einkommenssituation ab. Die Höhe der Zahlung allein reicht für eine belastbare Einschätzung nicht aus.
Wir betrachten Ihre Abfindung zusammen mit weiteren Einkünften und den für Sie relevanten steuerlichen Rahmenbedingungen. Wir besprechen die Voraussetzungen der Fünftelregelung, mögliche Auszahlungszeitpunkte und die Auswirkungen Ihrer persönlichen Einkommenssituation. So können Sie mögliche Auszahlungsvarianten nachvollziehbar vergleichen und Ihre finanzielle Planung darauf ausrichten.

Wann eine steuerliche Beratung sinnvoll ist
Besonders hilfreich ist eine frühzeitige Prüfung, wenn Sie eine dieser Fragen beschäftigt:
- Mit welcher Steuerbelastung muss ich bei meiner Abfindung rechnen?
- Kann die Fünftelregelung in meinem Fall angewendet werden?
- Ist eine Auszahlung im laufenden oder im nächsten Kalenderjahr günstiger?
- Wie wirken sich ein neuer Job, weitere Einkünfte oder Arbeitslosengeld aus?
- Was sollte ich berücksichtigen, wenn die Auszahlung bereits feststeht?
Wenn Auszahlungsbedingungen noch offen sind, lohnt sich die steuerliche Prüfung vor einer verbindlichen Festlegung. Teilen Sie uns bei der Terminbuchung gerne mit, ob eine Entscheidungsfrist besteht.
Was wir bei Ihrer Abfindung prüfen
Im Mittelpunkt stehen Ihre persönliche Situation und die steuerlichen Fragen, die für Ihre Entscheidung wichtig sind. Welche konkreten Berechnungen und weiteren Leistungen Sie benötigen, vereinbaren wir passend zu Ihrem Anliegen.
Die voraussichtliche Steuerbelastung
Eine individuelle Ausgangsberechnung zeigt, wie sich die Abfindung unter den vereinbarten Annahmen auf Ihre Einkommensteuer auswirkt. Dabei berücksichtigen wir die relevanten Einkünfte und persönlichen Angaben. Sie erhalten eine Grundlage, um Ihre verfügbare Liquidität besser einzuschätzen.
Die Voraussetzungen der Fünftelregelung
Die Fünftelregelung kann die steuerliche Belastung einer begünstigten Abfindung mindern. Sie greift jedoch nicht automatisch. Wir prüfen insbesondere, ob eine begünstigte Entschädigung und die erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegen. Wie stark eine mögliche Entlastung ausfällt, hängt von Ihrem übrigen zu versteuernden Einkommen ab.
Mehr zur Fünftelregelung: Unser Expertenbeitrag erklärt die steuerlichen Grundlagen und typische Fragen. Zum Expertenbeitrag „Abfindung versteuern: Fünftelregelung richtig nutzen“
Mögliche Auszahlungszeitpunkte
Wenn der Zeitpunkt noch gestaltbar ist, vergleichen wir relevante Auszahlungsvarianten. Eine Zahlung im Folgejahr ist nicht pauschal günstiger. Entscheidend ist, welche Einkünfte und steuerlich relevanten Umstände in den jeweiligen Jahren zu erwarten sind. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und die Annahmen der Berechnung.
Weitere Einkünfte und Ihre Liquidität
Laufendes Gehalt, Boni, zusätzliche Einnahmen und die Einkünfte Ihres Ehepartners bei Zusammenveranlagung können das Ergebnis beeinflussen. Auch Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld können über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz erhöhen. Deshalb betrachten wir die für Sie relevanten Faktoren gemeinsam.
Sie möchten Ihr Abfindungsangebot auch rechtlich prüfen lassen? Bei Bedarf beziehen wir unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte ein und stimmen die rechtliche Prüfung mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.
Ihre Ansprechpartner für Ihre persönliche Abfindungsberatung
Ihr Termin (Dauer: 1 Stunde; Kosten: 249,90 EUR brutto) findet mit einem unserer spezialisierten Steuerberater statt – je nach Verfügbarkeit.

Lucas Bürner
Steuerberater

Stefan Straßl
Steuerberater

Dr. Felix Siegel
Steuerberater
Häufige Fragen zur steuerlichen Abfindungsberatung
Ist meine Abfindung steuerpflichtig?
Eine Abfindung ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fünftelregelung die tarifliche Steuerbelastung mindern. Die tatsächliche Belastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Was bewirkt die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist ein besonderes Berechnungsverfahren, das den Progressionseffekt einer hohen Einmalzahlung abmildern kann. Sie verteilt die tatsächliche Auszahlung nicht auf fünf Jahre. Ob und in welchem Umfang sie entlastet, muss individuell geprüft werden.
Welches Auszahlungsjahr ist günstiger?
Das lässt sich anhand der Abfindungshöhe allein nicht beantworten. Eine Vergleichsberechnung berücksichtigt die relevanten Einkünfte und persönlichen Rahmenbedingungen der möglichen Auszahlungsjahre. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Gestaltung noch möglich ist.
Ist eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen sinnvoll?
Eine Verteilung auf mehrere Kalenderjahre ist nicht automatisch vorteilhaft. Teilzahlungen können die erforderliche Zusammenballung der Einkünfte und damit die Tarifermäßigung gefährden. Eine geplante Aufteilung sollte deshalb vorher steuerlich geprüft werden.
Was gilt bei bereits ausgezahlter Abfindung?
Auch dann kann eine steuerliche Prüfung sinnvoll sein, etwa zur Einordnung der Zahlung und einer möglichen Tarifermäßigung in der Einkommensteuerveranlagung. Bereits festgelegte oder erfolgte Auszahlungen begrenzen allerdings bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten.
Kann die Beratung online stattfinden?
Ja. Sie können zwischen einer Online-Beratung und einem persönlichen Termin vor Ort in München wählen. Beide Buchungsoptionen führen zur persönlichen Beratung bei ACCONSIS.
Welche Unterlagen benötige ich für das Beratungsgespräch?
Hilfreich für ein zielgerichtetes Beratungsgespräch sind das konkrete Abfindungsangebot, der geplante Auszahlungszeitpunkt sowie eine Übersicht über Ihre erwarteten Einkünfte. Ihre letzte Steuererklärung und Angaben zu Lohnersatzleistungen können die Einordnung erleichtern.
Klären Sie jetzt Ihre steuerlichen Möglichkeiten
Sie möchten Ihre Abfindung besser einschätzen oder stehen vor einer Entscheidung über die Auszahlung? Besprechen Sie Ihre Situation in einer persönlichen Beratung.

