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Was versteht die NFT- und Krypto-Welt unter Web3?
Welche Steuern gelten im Web3?

Web3 als „Commitment“  ein gemeinschaftliches Internet zu entwickeln

Web3 ist eine dezentralisierte Technologieplattform um ein offeneres, sichereres und transparenteres Internet zu schaffen basierend auf Blockchain- und andere Distributed-Ledger-Technologien. Dabei basiert Web3 auf einer dezentralen, gemeinschaftszentrierten Grundlage, die sich radikal von der einseitigen Natur unseres derzeitigen Internets (Web2) unterscheidet.

Web3-Gemeinschaften bestehen aus Einzelpersonen, Entwicklern und Organisationen, die zusammenarbeiten, um das dezentrale Web aufzubauen. Diese Gemeinschaften sind für die Entwicklung von Tools, Protokollen und Anwendungen verantwortlich, die es den Benutzern ermöglichen, auf Daten zuzugreifen, sie zu speichern und mit ihnen zu interagieren, ohne sich auf Drittanbieter verlassen zu müssen. Die Web3-Gemeinschaften sind auch für die Bereitstellung von Support, Governance und Bildung rund um die Technologie verantwortlich, fördern die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und sorgen dafür, dass die Technologie zugänglich und sicher ist.

Wenn man sich das liest versteht man als Außenstehender erstmal recht wenig. Die Komplexität im Zusammenhang mit Web3 ergibt sich im Wesentlichen aus der umfassenden Technologie, den sich daraus ergebenen vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sowie dem Community-Gedanken. Letzterer wird überwiegend über die Kommunikationsplattform Discord gelebt.


Was ist die Vision des Web3?

Die Zukunftsvision des Web3 ist die Errichtung einer dezentralisierten Welt, die nicht nur durch Technologie, sondern auch durch Menschen gebaut wird. Es ist eine Welt, in der jeder Teilnehmer sein eigener Verwalter und Schöpfer ist, in der die Daten und Inhalte sicher und privat bleiben und in der echte Interaktion und Zusammenarbeit stattfinden kann. Im Web3 nutzen Menschen das Potenzial von Blockchain- und Dezentralisierungstechnologien um neue Wege zu finden, um Wert zu schaffen, zu teilen und zu verwalten. Es ist eine Welt, in der Menschen mit anderen interagieren, ihre Ideen, Kreativität und Innovationen austauschen und so zu einer besseren, sichereren und transparenten Welt beitragen.

NFTs (Non-Fungible Tokens) spielen eine wichtige Rolle in dieser Vision und sind dabei unser „Steckenpferd“ in der ACCONSIS.


Welche Formen von NFTs gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Non-Fungible-Tokens. Einige der häufigsten Arten sind:

  • Crypto Collectibles
    Diese Token werden in der Regel als digitale Sammelkarten oder andere digitale Inhalte verwendet.
  • Dezentralisierte Finanzierung (DeFi)
    Diese Token werden verwendet, um Investitions- und Finanzierungsprodukte zu ermöglichen.
  • Dezentralisierte Anwendungen (DApps)
    Diese Token werden verwendet, um auf dezentralen Anwendungen aufzubauen und Zugang zu Diensten und Funktionen zu erhalten.
  • Digitale Kunstwerke
    Diese Token werden verwendet, um digitale Kunstwerke zu kennzeichnen und zu schützen.
  • Grundstücke
    Diese Token werden verwendet, um Grundstückseigentum zu kennzeichnen und zu schützen.
  • Wertpapiere
    Diese Token werden verwendet, um den Handel mit Wertpapieren zu ermöglichen.

Utility, currency oder Token – alles ist gegenwärtig auf dem Markt und keiner weiß genau, was bleiben wird.

Kurz gesagt:
bei Web3 geht es darum, eine dezentralisierte digitale Wirtschaft zu schaffen, die den Benutzern mehr Kontrolle und Eigentum über ihre digitalen Güter gibt.

Viele sehen Web3 als die Zukunft des Internets und als den nächsten Schritt in der Entwicklung der digitalen Welt.


Für was steht LAX3.0 und TAX3.0?

Steuern (Tax) im Web3 sind ein sehr komplexes Thema. Da die Technologie neu ist, gibt es noch keine klaren und einheitlichen Regeln. Die bestehenden steuerlichen Vorschriften sind in die Web3-Welt zu übertragen, wie sie angewendet werden sollen. Es liegt an den jeweiligen Ländern, ihre eigenen Steuer- Gesetze und Richtlinien zu erlassen, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen ordnungsgemäß versteuert werden. Einige Länder haben bereits begonnen, solche Steuer-Richtlinien zu erlassen. Um sicherzustellen, dass alle mit Web3-Technologie durchgeführt Geschäfte ordnungsgemäß versteuert werden, gibt es aber noch viel zu tun.

Gesetzliche Anpassungen existieren in Deutschland bislang nicht. Steuerrechtliche Richtlinien (Tax) des Finanzministeriums dagegen schon. Diese sind bisher allerdings sehr rudimentär ausgestaltet.

Somit ist derzeit das deutsche Steuerrecht aus der Zeit vor Web3 anzuwenden. Das eröffnet Möglichkeiten der Auslegung – zugleich bedeutet es aber auch eine verbleibende steuerliche Unsicherheit.   

Für Anbieter und Nutzer des Web3 bedeutet gleichermaßen, dass heute schon geltende rechtliche und steuerliche Regeln einzuhalten sind.


Häufigsten Fragen von Privat-Tradern

  • Muss ich meine Gewinne aus Krypto-Trades versteuern?
  • Welche Steuerlast trifft mich bei einem steuerpflichtigen Gewinn aus einem Krypto-Trade (25%, 35% oder 50%?)
  • Welche steuerlichen Folgen hat es, wenn ich über Fiat Ethereum kaufe und dann damit ein NFT erwerbe?
  • Gibt es steuerliche Haltefristen, die ich beachten muss, damit ich gewinne steuerfrei realisiere?
  • Sind Airdrops steuerfrei?
  • Was passiert steuerlich bei ApeCoin-Staking?
  • Wenn ich viele Trades ausführe, werde ich dann ein Gewerbetreibender?
  • In welcher Form darf ich mein NFT verwenden?
    Als Hintergrundbild bei WhatsApp, LinkedIn oder als Firmenlogo?
  • Kann ein NFT als Eigentum bei Gericht geltend gemacht werden?
  • Müssen Immobilien im Metaversum im Grundbuch eingetragen werden?
  • Wie sieht es mit Datenschutz und Datensicherheit bei Decentralized Finance aus?


Häufigsten Fragen von Unternehmen, die wir bei ihrem Markteintritt ins Web3 begleiten

  • Wie sieht eine Finanzbuchhaltung mit Kryptowährungen aus und wie bilanziere ich als Unternehmen etwa Bitcoins oder NFTs?
  • Gibt es eine Umsatzsteuer im Web3?
  • Was bedeutet es rechtlich und steuerlich, wenn ich als Unternehmen im Rahmen eines ICO ein NFT-Projekt starte?
  • Was bedeutet in diesem Fall ein KYC-Prozess sowohl beim ICO als auch in Bezug auf Royalties?
  • Wie werden Kryptowährungen in anderen Ländern steuerlich behandelt?
  • Wie werden Smart Contracts rechtlich eingestuft?

Was zeichnet die ACCONSIS WEB3-Experten aus?

Bei diesen und Ihren weiteren Fragen unterstützen wir Sie gerne – egal, ob Sie als Privatperson agieren oder wir Sie als Unternehmen beraten.

Wir sind ein Expertenteam und verbinden unsere gemeinsame Expertise aus der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. All unsere Web3-Experten verbindet eines: sie beschäftigen sich seit Jahren aktiv mit dem Thema Web3, sind in den entsprechenden Foren und Communities aktiv vertreten und halten dort regelmäßig Vorträge (HI.WEB3 Conference etc.) und verfügen über aktuelles und spezifisches Experten-Wissen.

Wir haben den rechtlichen und steuerlichen Blick auf Ihre Aktivitäten im Web3.
Fragen Sie uns.


Zusammenfassung:

Steuern beim Kryptohandel (Web3): Was Sie beachten müssen

  • Trading mit Kryptowährungen und NFT wird steuerlich regelmäßig als privates Veräußerungsgeschäft behandelt
  • Spekulationsgewinne müssen grundsätzlich nur innerhalb eines Jahres versteuert werden
  • Tauschvorgänge (Fiat gg. Krypto, Krypto gg. NFT, NFT gg. NFT)  sind einer Veräußerung bzw. Anschaffung gleichgestellt und zu versteuern, wenn die Jahresfrist seit Anschaffung nicht verstrichen ist
  • Anschaffungs- und Verkaufsvorgänge müssen detailliert dokumentiert werden
  • Verpflichtungen für Händler: Wahl zwischen Fifo, und Durchschnitts-Methoden bei Steuerberechnung

Wie werden Gewinne aus Kryptokunst oder Kryptowährung  besteuert?

Bei den bekannten Kapitalanlage, wie Aktien, Fondsanteilen usw., muss sich der Anleger nicht um die steuerlichen Angelegenheiten kümmern, da die Banken die Abgeltungssteuer unter Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ans Finanzamt selbständig abführen (vorausgesetzt es handelt sich um einen inländischen Vorgang).

Ganz anders ist es bei Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Ripple und Co), zumal sie dezentral im Web3 gehandelt werden. Zwar werden sie nur in wenigen Fällen als Fremdwährung oder als Kapitalanlage behandelt, dennoch können die Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen steuerrechtlich relevant werden.

Der Kryptohandel wird als Veräußerungsgeschäft wie bei anderen privaten Wirtschaftsgütern behandelt. Das bedeutet, dass lediglich ein Spekulationsgewinn, der innerhalb eines Jahres seit der Anschaffung erwirtschaftet wurde, versteuert werden muss. Hier greift dann nicht die Abgeltungssteuer, sondern der persönliche Einkommensteuersatz.

Soll heißen: Halte ich meinen Coin oder NFT über ein Jahr, fällt auf den Gewinn regelmäßig keine Einkommensteuer an! Dies macht natürlich diese neue Geldanlage sehr attraktiv.

Steuerrelevanter Vorgang bei Bezahlung mit Kryptowährungen im Web3

Es wird vermehrt angeboten, Waren mit Kryptowährung zu bezahlen. Das birgt allerdings viele steuerliche Tücken. Da die Bezahlung im Web3 mit Kryptowährung dem Verkauf dieser gleichgestellt wird, muss der Veräußerungsgewinn durch Umtausch mit dem regulären Einkommensteuersatz versteuert werden, wenn wiederum die Jahresfrist seit der Anschaffung der Kryptowährung noch nicht verstrichen ist. Der Preis der gekauften Ware oder bezahlten Dienstleistung bestimmt dabei den Wert der Veräußerung.

Steuerberechnung

Das führt zu einigen (aufwendigen) Verpflichtungen bei den Erwerbern von digitalen Assets: Jeder Anschaffungs- und Verkaufsvorgang muss detailliert dokumentiert werden, insbesondere der genaue Zeitpunkt, der Kurs sowie die Kosten der Transaktion. Das ist für die späten Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. Veräußerungsverlusts unerlässlich.

Die Trader mit digitalen Assets können entweder die „First-in-first-out-Methode“ (Fifo) oder eine Durchschnittsbewertung der Gewinne innerhalb eines Jahres verwenden. Bei Fifo wird angenommen, dass Anleger die zuerst gekauften digitalen Münzen auch als erstes wieder abstoßen.

Verrechnung mit Spekulationsverlusten

Werden in einem Jahr mehrere Transaktionen getätigt, die sowohl gewinnerbringend als auch verlustbehaftet waren, dürfen diese miteinander (aber auch ausschließlich miteinander) verrechnet werden. Die mit dem An- oder Verkauf verbundenen Kosten können auch vom Gewinn abgezogen werden.

Freigrenze in Höhe von EUR 600,-

Die Gewinne aus dem Verkauf von anderen Wirtschaftsgütern, zu denen auch eine Kryptowährung und/oder Kryptokunstwerke zählen, müssen erst dann versteuert werden, wenn sie die Freigrenze in Höhe von EUR 600,- übersteigen. Liegt der Gewinn allerdings höher, auch wenn es nur ein Cent wäre, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.


Achtung: Ein gewerblicher Handel führt immer zu einer Besteuerung!

Für den Handel mit Kryptowährung oder Kryptokunst im Web3 besteht derzeit keine feste Grenze, bei der eine gewerbliche Tätigkeit angenommen wird. Grundsätzlich wird sich der „normale Trader“ diese Sorgen wohl nicht machen müssen. Die Schwelle zum gewerblichen Handel ist auch nach der Auffassung der Finanzverwaltung hoch. Das bedeutet, erst durch das Vorhalten besonderer Hard- und Software, einem hohen zeitlicher Einsatz und der damit verbundenen Einrichtung eines Geschäftsbetriebes stellen sich die Fragen des gewerblichen Handels.      

Der professionelle Auftritt, die Marktkenntnisse und die nachhaltigen Gewinne können die Annahme der gewerblichen Tätigkeit noch verfestigen. Dies führte dann dazu, dass die Gewinne unabhängig von der Jahresfrist stets der Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen sind.

Die Entwicklung in der digitalen Welt schreitet rasch voran. Will man diese Welle reiten und davon möglicherweise sogar großzügig profitieren, darf man die steuerlichen Tücken nicht außer Acht lassen!

Unsere ACCONSIS-Experten verfolgen alle aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema. Darum sollten Sie sich schon vor dem Web3 mit uns in Verbindung setzen.

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Dr. Christopher Arendt

Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Steuerrecht 
Dr. Christopher Arendt 
Geschäftsführer der ACCONSIS

Service-Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
c.arendt@acconsis.de

Meine Empfehlung

Der steuerliche Aspekt hinter dem Kryptohandel mit Kryptowährungen oder Kryptokunst birgt auch viele Gefahren und Herausforderungen. Gerne kann ich Sie dazu individuell beraten und mit Ihnen nach Lösungen suchen, um ihre digitalen Erträge zu sichern.


Sie benötigen Unterstützung?

Ich helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privat- und im Betriebsvermögen.

Hierzu habe ich eine Zusammenfassung erstellt mit den wichtigsten Fragen:

  • Was sind Kryptowährungen?
  • Was sind die häufigsten Investitionsformen?
  • Als was gelten Kryptowährungen steuerlich?
  • Wie sind Kryptowährungen im Privatvermögen zu versteuern?
  • Wie dokumentiere ich Krypto-Transaktionen im Privatvermögen?
  • Wie sind Kryptowährungen im Betriebsvermögen zu versteuern?
  • Was gibt es hinsichtlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Krypto-Werten zu beachten

Gerne senden wir Ihnen das Dokumente mit meiner Zusammenfassung direkt per E-Mail zu:

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    Crypto & Steuern I Interview mit Dr. Christopher Arendt I Trends #280

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