Kryptowährungen und weitere digitale Assets gewinnen für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Sie werden in bestehende Geschäftsprozesse integriert, werden als neue Geschäftsmodelle etabliert oder erweitern bestehende Dienstleistungen oder Produkte.

Die steuerliche Behandlung von Krypto Assets in Unternehmen ist jedoch eine komplexe Herausforderung, die spezialisierte Expertise erfordert.

Relevant sind in diesem Zusammenhang z.B. Fragen zu:

  • Finanzbuchhaltung mit Kryptowährungen
  • Umsatzsteuer bei auf Blockchain basierenden Geschäftsmodellen
  • Rechtliche und steuerliche Bedeutung von NFT-Projekten im Rahmen eines ICO
  • Smart Contracts
  • Bedeutung von KYC-Prozessen
  • steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in anderen Ländern

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Krypto Steuerberatung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle relevanten steuerlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt.

Krypto Steuerberater:
Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Herausforderungen im Rahmen
der unternehmerischen Nutzung von Blockchain Technologie.

Blockchain Technologie für neue Geschäftsmodelle

Blockchain Technologien bieten Unternehmen enormes Potenzial für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und für die Erweiterung bestehender Dienstleistungen und Produkte. Die zugrunde liegende Distributed-Ledger-Technologie zeigt durch ihre Transparenz und Nachvollziehbarkeit viele Vorteile. So können alle Aktivitäten aller Partner, die an der Wertschöpfungskette beteiligt sind, genau verfolgt und verifiziert werden.

Einige Bsp. für auf Blockchain basierenden Geschäftsmodellen:

  • Validierung von Transaktionen durch Staking-Pools
  • Darlehensgestaltung im Krypto-Umfeld
  • Erstellung und Handel von NFTs, z.B. im Kunstmarkt
  • Factoring
  • Nutzung von NFTs als Marketinginstrument
  • Nutzung des Metaverse als neuen Raum, um Produkte und Dienstleistungen in einer immersiven Umgebung zu präsentieren

Trotz der vielen Chancen, die Blockchain-Geschäftsmodelle bieten, müssen Unternehmen die aufsichtsrechtlichen Fragen und steuerlichen Regelungen beachten, die die jeweiligen Blockchain Geschäftsmodelle mit sich bringen.

Aktueller Stand der Krypto Gesetze in Deutschland und der EU

In Deutschland gibt es bislang keine gesetzlichen Anpassungen zur Versteuerung von Kryptowährungen, NFTs und anderen digitalen Assets. Zwar hat das Finanzministerium einige Richtlinien herausgegeben, doch diese behandeln die Themen nur rudimentär. Das Fehlen umfassender Regelungen führt zu Unsicherheiten und vielen Auslegungsmöglichkeiten, da Erfahrungswerte fehlen. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, die richtige steuerliche Behandlung ihrer Krypto-Assets sicherzustellen.

Regulatorische Anforderungen an unternehmerische Aktivitäten mit Blockchain-Technologie

Die anfängliche Dezentralität und fehlende Regulierung des Kryptomarkts war enorm attraktiv für Betrug und Geldwäsche. Mit steigendem Handelsvolumen rückte der Markt jedoch zunehmend in den Fokus der Finanzaufsichtsbehörden.

2019 definierte die BaFin Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen als Kryptowerte, die sowohl als private Tauschmittel als auch für Anlagezwecke genutzt werden können. Zugleich wurden die Kryptowerte damit den sonstigen Finanzinstrumenten zugeordnet. Dies brachte strenge Regulierungen nach dem Zahlungsaufsichtsgesetz (ZAG) und dem Kreditwirtschaftsgesetz (KWG) mit sich. Kryptowährungen unterliegen zudem dem Geldwäschegesetz (GwG), was die Implementierung von KYC-Prozessen erfordert.

Das EU-Parlament hat 2023 mit MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) umfassende Regulierungen zu Digitalwährungen verabschiedet. Damit soll einerseits die Entwicklung der Technologien gefördert werden, andererseits sollen die Regulierungen die Nutzer schützen und Geldwäsche eindämmen. Für Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten bzw. als Krypto-Emittenten fungieren, besteht daher Handlungsbedarf. Hier geht es bspw. um die Prüfung, ob eine Erlaubnispflicht nach MiCAR besteht, die Ergänzung bestehender nationaler Zulassung oder die Erstellung eines Whitepapers notwendig sind.

Gesetzliche Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten

Zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen hat das BMF im Mai 2022 ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht. Zur Umsatzsteuer hat das BMF 2018 ein Schreiben vorgelegt, allerdings beschränkt sich dieses auf die Themen Mining und den Umtausch von Fiat-Geld in Kryptowährungen. Bis heute fehlt eine konkrete umsatzsteuerliche Einordnung zu weiteren digitalen Assets, z.B. zur Besteuerung von NFT oder der Besteuerung von Staking.

Als Krypto Steuerberater sind wir natürlich immer
auf dem aktuellsten Stand zur Krypto Besteuerung für Unternehmen.
Kontaktieren Sie uns!

Umgang mit Krypto-Gewinnen bei unterschiedlichen Rechtsformen

Im Unternehmen gehören Krypto Assets zum Betriebsvermögen. Folglich ist eine korrekte Deklaration und Versteuerung der Kryptowerte erforderlich. Kryptowährungsgeschäfte sind stets steuerpflichtig und unterliegen den allgemeinen Ertragssteuern.

Je nach Rechtsform des Unternehmens variieren die steuerlichen Verpflichtungen: Gewinne aus Krypto-Geschäften unterliegen bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften der Einkommensteuer, während Kapitalgesellschaften wie UG, GmbH und AG der Körperschaftsteuer unterliegen. Zusätzlich fällt für alle Rechtsformen Gewerbesteuer auf die erzielten Krypto-Gewinne an.

Umsatzsteuerliche Bewertung von digitalen Vermögenswerten

Die umsatzsteuerliche Bewertung von digitalen Vermögenswerten wird unterschiedlich gehandhabt. Im Jahr 2015 entschied der Europäische Gerichtshof, dass gewerbliche Umsätze aus dem Umtausch von Bitcoins in staatliche Währungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Jedoch gibt es bisher keine klare Entscheidung der deutschen Finanzgerichte oder der Finanzverwaltung dazu.

Wie Kryptowerte umsatzsteuerlich behandelt werden, ist letztlich nicht eindeutig geklärt und wirft in der Praxis viele Fragen auf, z.B. bezüglich der Art der Leistungserbringung, des Leistungsortes, des anzuwendenden Steuersatzes und des Vorsteuerabzugs. Die bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen sind nicht oder nur unzureichend auf die Blockchain-Geschäftsmodelle von Unternehmen anwendbar.

Aufgrund dieser rechtlichen Unsicherheiten und den damit verbundenen Herausforderungen zur Umsatzsteuer bei Krypto sollten Sie sich in jedem Fall an unsere Krypto Steuerberater wenden. Wir unterstützen Sie bei diesen komplexen Anforderungen und stellen sicher, dass Ihre umsatzsteuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden.

Krypto Steuerberater: Vertrauen Sie auf die Expertise von ACCONSIS!

ACCONSIS ist Ihr Ansprechpartner zu allen Aspekten der Bilanzierung, der ertragsteuerlichen Auswirkungen und der umsatzsteuerlichen Bewertung von Kryptowerten. Als erfahrene Krypto Steuerberater für Unternehmen beraten und unterstützen wir Sie bei den Themen:

Steuerpflicht bei Handel mit Kryptowährungen, NFTs und anderen digitalen Assets

Wir klären Sie über
Ihre steuerlichen Pflichten auf
und helfen Ihnen,
diese korrekt zu erfüllen.

Steuerliche
Optimierung

Wir klären Sie über
Ihre steuerlichen Pflichten auf
und helfen Ihnen,
diese korrekt zu erfüllen.

Einhaltung
der regulatorischen
Vorschriften

Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle relevanten regulatorischen Vorgaben einhält, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Vertrauen Sie auf die Expertise unserer Krypto Steuerberater, um Ihre betrieblichen Krypto-Assets rechtssicher und effizient zu managen. Unsere Beratungsleistungen helfen Ihnen, die Chancen der Blockchain-Technologie voll auszuschöpfen und gleichzeitig steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Steuerberater für Kryptowährungen und digitale Assets beauftragen?

Rechtskonform in den virtuellen Räumen des Web3 unterwegs zu sein, ist mit zahlreichen Herausforderungen verknüpft. Die aktuell geltenden Regulierungen hängen nicht selten der Entwicklung der digitalen Geschäftsmodelle bzw. dem Trading mit Krypto, NFTs und weiteren digitalen Assets hinterher.

Das macht das Web3 aus steuerrechtlicher Sicht sehr komplex und kompliziert, entbindet aber nicht von den steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Hier kommen wir ins Spiel: ACCONSIS bietet Ihnen Blockchain Steuerberatung für Unternehmen und für Privatpersonen. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, NFTs usw. im Privat- und im Betriebsvermögen.

Ihre ACCONSIS-Ansprechpartnerin

Kerstin Weidenbach-Koschnike

Kerstin Weidenbach-Koschnike
Diplom-Kauffrau
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Geschäftsführerin der ACCONSIS

Service-Telefon
+ 49 89 547143
oder per E-Mail
k.weidenbach-koschnike@acconsis.de

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Dr. Christopher Arendt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS

Service-Telefon
+ 49 89 547143
oder per E-Mail
c.arendt@acconsis.de

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