Mit dem Schreiben vom 6. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine Auffassung zur Besteuerung von Kryptowerten präzisiert und in zentralen Punkten verschärft. Besonders in den Vordergrund rücken dabei die bislang oft unterschätzten Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen. Wer mit Kryptowährungen handelt oder anderweitig Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten erzielt, steht nun in einer deutlich erweiterten Verantwortung,
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