Rechtssichere Begleitung beim Erbscheinsverfahren

Wer Nachlassangelegenheiten regeln möchte, wird früher oder später mit dem Begriff „Erbschein“ konfrontiert. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung nach dem Tod des Erblassers und ist oftmals unerlässlich, um auf Bankkonten zuzugreifen, Immobilien im Grundbuch umschreiben zu lassen oder Verträge im Namen des Verstorbenen zu kündigen.

Es ist nicht eindeutig, wer Erbe ist? Es bestehen Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments? Mit den Acconsis Rechtsanwälten für Erbrecht erhalten Sie kompetente Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Erbschein beantragen in München.

Sie möchten sich beraten lassen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS

Service Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
n.utz@acconsis.de

Wozu benötigt man den Erbschein?

Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das Auskunft darüber gibt, wer rechtlich als Erbe gilt. Ohne diesen Nachweis verweigern viele Banken, Behörden oder Grundbuchämter die Anerkennung Ihrer Erbenstellung – selbst wenn ein Testament vorliegt.

Beachten Sie auch: Mit der Einleitung des Erbscheinsverfahrens nehmen Sie gleichzeitig das Erbe an, d.h. Sie können es danach nicht mehr ausschlagen. Deshalb empfehlen wir, im Vorfeld sorgfältig zu prüfen, ob das Erbe gewünscht ist – insbesondere bei unklarer Nachlasslage oder vermuteten Schulden.

Erbschein beantragen in
München

Beim Nachlassgericht in München den Erbscheinsantrag stellen

Der Antrag auf einen Erbschein wird beim Amtsgericht München, Abteilung Nachlassgericht eingereicht, sofern München der letzte Wohnsitz des Erblassers war. Sie können den Erbschein alternativ auch über einen Notar in Ihrer Nähe beantragen. Wenn der Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Neben den Erben selbst können auch Testamentsvollstrecker den Antrag auf den Erbschein einreichen.

Bedenken Sie aber die zeitliche Verzögerung beim Nachlassgericht: Es dauert regelmäßig einige Wochen, bis das Münchener Nachlassgericht über das Standesamt bzw. das Zentrale Testamentsregister die Todesmitteilung erhält. Erst dann kann das Erbscheinverfahren beginnen.

Wichtig bei Erbschaft mit Auslandsbezug – das Europäische Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wird benötigt, wenn sich Nachlassgegenstände – wie Immobilien oder Bankkonten – in mehreren EU-Staaten befinden oder der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte. Mit dem Zeugnis können Erben und andere Berechtigte ihre Rechte in allen teilnehmenden EU-Staaten ohne weitere nationale Nachweise geltend machen.

Die Ausstellung erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das ENZ ist in der Regel sechs Monate gültig und kann verlängert werden.

Was muss im Erbscheinantrag enthalten sein?

Beim Antrag auf einen Erbschein sind folgende Angaben besonders wichtig:

  • Persönliche Daten des Erblassers: Name, Geburtsdatum, Datum des Todes, letzter gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit, Familienstand, Güterstand
  • Angaben zur Erbfolge: Grundlage der Erbenstellung (gesetzliche Erbfolge, Testament oder Erbvertrag) und ggf. Angaben zu Verfügungen des Erblassers von Todes wegen
  • Angaben zu den Erben: Name, Geburtsdatum, Anschrift der Erben sowie deren Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Falls vorhanden, auch Angaben zu vorverstorbenen Erben (mit Sterbeurkunden).
  • Nachlassangaben: Angaben zum Nachlasswert (Verkehrswert abzüglich Schulden) und ob Immobilien zum Nachlass gehören
  • Eidesstattliche Versicherung: Die Antragstellenden müssen versichern, dass ihre Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Diese Versicherung ist zumeist erforderlich und muss vor dem Nachlassgericht oder einem Notar abgegeben werden.
  • Erbquoten: Der Antrag muss die konkreten Erbquoten der Beteiligten enthalten, die der Erbschein enthalten soll. Stimmen diese nicht mit der Rechtslage überein, wird der Erbscheinsantrag kostenpflichtig abgewiesen

Welche Unterlagen muss man beim Erbschein beantragen in München vorlegen?

Wichtige Unterlagen, die dem Erbscheinsantrag beigefügt werden sollten:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Testament und/oder Erbvertrag (falls vorhanden im Original)
  • Geburts- und ggf. Heiratsurkunden zur Nachweisführung der Verwandtschaftsverhältnisse
  • Sterbeurkunden vorverstorbener Erben
  • Adoptionsbeschlüsse oder Scheidungsurteile, falls relevant

Das Nachlassgericht kann im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern.

Verschiedene Erbschein-Arten

Nach dem deutschen Erbrecht gibt es verschiedene Erbberechtigungen – abhängig von der Erbkonstellation:

  • Alleinerbschein: für einzelne Erben
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: für mehrere Miterben
  • Teilerbschein: für einzelne Miterben mit Angabe des Erbteils
  • Beschränkter Erbschein: bei Auslandsbezug oder begrenztem Nachlass

Notarielles Testament als Ersatz für Erbschein

Ein notariell beurkundetes Testament kann im Erbfall unter Umständen als Nachweis der Erbenstellung ausreichen. Doch viele Institutionen verlangen trotz allem einen Erbschein, insbesondere bei größeren Vermögenswerten oder bei Immobilien. In der Praxis empfiehlt sich daher oft der Weg über das Nachlassgericht in München, um den Erbschein zu beantragen.

Was passiert beim Erbscheinsverfahren?

Nach Einreichung des Antrags prüft das Nachlassgericht die Unterlagen und informiert potenziell beteiligte Personen, z.B. andere Erben oder Pflichtteilsberechtigte. Diese können Einwände erheben, was die Bearbeitungszeit verlängern kann. Sind alle Punkte geklärt, wird der Erbschein ausgestellt.

Der Ablauf des Erbscheinsverfahrens im Überblick:

  1. Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht oder Notar
  2. Prüfung durch das Gericht
  3. Benachrichtigung möglicher Beteiligter
  4. Entscheidung und Ausstellung des Erbscheins

Das Erbscheinsverfahren kann aber auch zu Erbstreitigkeiten führen, z.B. wenn die Echtheit eines Testaments angezweifelt wird.

Gern unterstützen Sie unsere Anwälte in diesen und allen weiteren Problemfällen rund um das Thema Erbschein beantragen in München.

Wie lange dauert das Erbscheinsverfahren?

Die Bearbeitungszeit variiert. Bei klarer Sachlage der Erbschaft und vollständigen Unterlagen kann das Verfahren wenige Wochen dauern. Kommt es zu Streitigkeiten oder Unklarheiten, kann es sich über Monate ziehen, teilweise sogar über Jahre.

Einzug eines bestehenden Erbscheins

Wird später festgestellt, dass ein ausgestellter Erbschein falsch war (etwa, weil das Testament ungültig ist oder neue Erben auftauchen), kann der Erbschein durch das Nachlassgericht eingezogen werden. Betroffene Personen müssen dann die Einziehung beantragen und im Nachgang einen eigenen Antrag stellen. Auch hierbei begleiten wir Sie rechtlich fundiert.

Erbschein beantragen in München – Ihre Unterstützung durch Acconsis

Unsere Kanzlei unterstützt und vertritt Sie beim Erbscheinsverfahren, z.B. in strittigen Erbfolgen oder bei Unklarheiten bzgl. des Testaments – mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht, persönlicher Beratung und effizienter Abwicklung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder online zum Thema „Erbschein beantragen München“.

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Nicolai Utz

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS

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+49 89 547143
oder per E-Mail
n.utz@acconsis.de

So erreichen Sie uns in München

Unsere Kanzlei befindet sich im Stadtteil Nymphenburg in der Schloßschmidstraße 5, 80639 München – gut erreichbar und zentral gelegen. In direkter Nähe finden Sie die S-Bahn-Station „Hirschgarten“ sowie Haltestellen für Tram und Bus. So erreichen Sie uns bequem aus dem gesamten Münchner Stadtgebiet. Für Mandantinnen und Mandanten, die mit dem Auto anreisen, stehen Parkplätze in der Tiefgarage an der Schloßschmidstraße zur Verfügung.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Erbschein beantragen in München

Den Erbschein beantragen Sie in München beim Nachlassgericht des Amtsgerichts:
Amtsgericht München – Nachlassgericht
Maxburgstraße 4
80315 München

Sie müssen den Antrag persönlich beim Nachlassgericht oder bei einem deutschen Notar stellen. Im Ausland ist dies auch bei einer deutschen konsularischen Vertretung möglich. Eine Antragstellung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht ausreichend. Für den Antrag ist zudem eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Zum Termin müssen Sie verschiedene Unterlagen (z.B. Sterbeurkunde, Ausweisdokumente, ggf. Testament) mitbringen.

Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht München richten sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Die Gebühren werden nach dem  Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und setzen sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: der Gerichtsgebühr für den Erbschein und der Gebühr für die eidesstattliche Versicherung.

Einige Beispiele für die Gesamtkosten (inklusive eidesstattlicher Versicherung):

Nachlasswert und Gesamtkosten für den Erbschein
50.000 € ca. 330 €
200.000 € ca. 870 €
500.000 € ca. 1.870 €
1.000.000 € ca. 3.470 €
2.500.000 € ca. 8.270 €
5.000.000 ca. 16.270 €

Die tatsächlichen Kosten können leicht variieren, insbesondere wenn Sie den Antrag über einen Notar stellen, da dann noch weitere Gebühren (z.B. für Beglaubigungen, Auslagen, Mehrwertsteuer) hinzukommen können.

Ja, in München gibt es die Möglichkeit, den Erbschein online zu beantragen – allerdings nicht den Erbschein selbst, sondern die Terminvereinbarung und die Antragseinreichung als elektronisches Dokument.

Konkret können Sie beim Nachlassgericht München über das BayernPortal online einen Termin zur Beantragung des Erbscheins anfragen und den Antrag auch als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einfachen Signatur über einen sicheren Übermittlungsweg einreichen.

Der Erbschein wird jedoch erst mit der Aushändigung der Urschrift oder einer Ausfertigung durch das Nachlassgericht rechtswirksam, was weiterhin eine persönliche Abholung oder postalische Zusendung erfordert. Eine rein digitale Erteilung ohne persönlichen Kontakt ist derzeit nicht möglich, da Sie für den Antrag auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, die in der Regel persönlich vor Gericht oder vor einem Notar erfolgt.

In manchen Fällen genügt auch ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag als Nachweis gegenüber Banken oder Versicherungen, sodass ein Erbschein nicht immer notwendig ist. Informieren Sie sich daher vorher bei den betreffenden Stellen, ob ein Erbschein verlangt wird.

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