Erbstreitigkeiten vermeiden: Worauf Sie bei der lebzeitigen Vermögensübertragung achten sollten

In letzter Zeit sind vermehrt Berichte über den Erbstreit zwischen Reinhold Messner und seinen Kindern in der Presse erschienen. Obwohl er bereits vor einigen Jahren den Großteil seines Vermögens an sie übertragen hatte, sind nun massive Konflikte und gegenseitige Vorwürfe entstanden.

Dieses prominente Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die lebzeitige Übergabe von Vermögen und Immobilien sorgfältig zu planen. Den Fokus vorrangig auf die Reduzierung der Erbschaftssteuer zu setzen, greift deutlich zu kurz. Doch was sollten Sie bei diesem Schritt beachten?

Altersvorsorge im Blick behalten

Ein oft übersehener Aspekt bei der lebzeitigen Vermögensübertragung ist die eigene Altersvorsorge. Wie lange werden die Eltern leben, und welche finanziellen Bedürfnisse könnten noch auf sie zukommen? Die Entscheidung über die eigene Pflege ist nicht immer vorhersehbar, und die Kosten für Pflegeleistungen werden in Zukunft voraussichtlich steigen. Es ist daher wichtig, diese potenziellen Ausgaben in Ihre Planung einzubeziehen.

Nießbrauch – Vorsicht vor versteckten Kosten

Viele Eltern glauben, dass der Vorbehalt des Nießbrauchs bei einer lebzeitigen Immobilienübergabe ihre Versorgung im Alter sichert. Der Nießbrauch ist aber leider in der Regel nur die halbe Wahrheit. Denn er führt dazu, dass man

  • zwar einerseits die Mieteinnahmen weiterhin einnimmt,
  • andererseits aber auch weiter alle Kosten für die Immobilie zu tragen hat.

Insbesondere durch das neue Gebäudeenergiegesetz können hohe Investitionen für alte Bestandsgebäude erforderlich werden, die die Mieteinnahmen in der Regel deutlich übersteigen. In solchen Fällen ist das Behalten des Immobilienvermögens ratsam.

Empfehlung
Erstellen Sie einen Finanzplan und kalkulieren Sie einen möglichen Pflegeaufwand mit 5.000 Euro pro Monat bis zu einem Alter von 100 Jahren. Wenn dieser Kassensturz zeigt, dass Ihre finanzielle Situation ausreichend gesichert ist, können Sie über eine lebzeitige Vermögensübertragung nachdenken.

Gerechtigkeit und familiäre Auseinandersetzung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage der Gerechtigkeit und die Vermeidung familiärer Auseinandersetzungen.

Rücktrittsrechte vereinbaren

Die Übergebenden sollten sich gegen ungewollte Eingriffe durch die neuen Eigentümer absichern. Neben dem Vorbehalt des Nießbrauchs ist dies durch die Vereinbarung von Rücktrittsrechten möglich. Diese sollten ausgelöst werden können, wenn Entscheidungen ohne Ihre Zustimmung getroffen werden.

Empfehlung
Wenn bereits familiäre Spannungen bestehen, sollten Sie aktiv auf die künftigen Erben zugehen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Konflikte schon zu Lebzeiten klären

Erbstreitigkeiten nach dem Tod der Eltern sind selten tatsächliche Konflikte zwischen den Geschwistern, sondern ungelöste Probleme, die die Eltern hinterlassen haben. Solange die Eltern noch leben, können sie bei solchen Gesprächen als Vermittler agieren. Diese Gespräche mögen schwierig sein, aber nach dem Tod der Eltern werden sie nicht einfacher.

Gerechtigkeit aus der Sichtweise der Erben ist wichtig

Eltern stehen oft vor dem Problem, wie sie ungleichwertiges Vermögen gerecht unter ihren Kindern aufteilen können. Wichtig ist, die Perspektive der Kinder zu berücksichtigen und nicht die eigene.

Beispiel
Wenn der Sohn in München bleiben möchte und das Einfamilienhaus erhalten soll, während die Tochter, die viel reist, die wertmäßig weitaus günstigeren Eigentumswohnungen erhält, könnte dies ungerecht erscheinen. Vielleicht hat die Tochter trotz ihrer Reisen aber ein größeres Interesse am Familienanwesen und wäre bereit, ihren Bruder auszuzahlen. Das große Problem ist, dass der Nachlass und vor allem Immobilienvermögen oftmals nicht gerecht aufgeteilt werden kann. Selbst die Wohnung im dunklen Erdgeschoss und die gleich große Wohnung im sonnigen 5. Obergeschoss können schon völlig unterschiedliche Werte haben.

Empfehlung
Erstellen Sie eine Liste der zu verteilenden Immobilien und lassen Sie Ihre Kinder selbst eine faire Verteilung erarbeiten. Unsere langjährige Erfahrung bei der Beratung von lebzeitigen Immobilienübergaben zeigt, dass dies ein sehr empfehlenswerter Weg ist, zukünftige Streitigkeiten zu minimieren.

Fazit: Vermögensübertragung rechtzeitig planen und das Gespräch suchen

Die lebzeitige Vermögensübertragung, eine gerechte Verteilung und die Steueroptimierung lassen sich nicht immer vereinen. Daher ist es umso wichtiger, frühzeitig über diese Themen nachzudenken. Führen Sie ein gemeinsames Gespräch mit Ihren Kindern, um mögliche Probleme anzusprechen und Lösungen zu finden.


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Agnes Fischl-Obermayer

Agnes Fischl-Obermayer
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Fachanwältin für Erbrecht
Geschäftsführerin der ACCONSIS

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