Testament aufsetzen mit anwaltlicher Unterstützung

Mit einem Testament oder Erbvertrag gestalten Sie den eigenen Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen und legen individuell die Erbfolge fest. Damit Ihr Wille aber nach dem Erbfall auch wirklich berücksichtigt wird, muss das Testament sorgfältig und rechtlich korrekt erstellt werden. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder besonderen familiären Konstellationen kann das jedoch schwierig werden.

Mit unseren Fachanwälten erstellen Sie Ihr Testament in München nicht nur rechtssicher, sondern profitieren auch von einer steuerlich optimierten Nachlassregelung.

Sie möchten mehr dazu erfahren? Dann kontaktieren Sie unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht!

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS

Service Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
n.utz@acconsis.de

Gesetzliche Erbfolge vs. Testament

Nachlässe sind immer geregelt, auch wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. In dem Fall tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein, d.h., es erben nahe Verwandte wie Kinder oder der Ehepartner des Erblassers.

Wenn diese Erbfolge nicht Ihren eigenen Wünschen entspricht, können Sie mit einem individuellen Testament in München nach Beratung durch unsere Kanzlei individuelle Regelungen zur Verteilung Ihres Nachlasses schaffen. Hierbei ist auf den Pflichtteil der Beteiligten zu achten. Ggf. sind auch Schenkungen zu Lebzeiten für Ihre Situation eine sinnvolle Option. Gern beraten Sie unsere Rechtsanwälte neben der Erstellung von Testament und Erbvertrag auch zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht.

Mögliche Formen und Beurkundung Ihres Testaments in München

Mögliche Formen und Beurkundung Ihres Testaments in München

Sie können Ihr Testament in München auf unterschiedliche Art und Weise erstellen:

Handschriftliches Testament

Sie schreiben das Testament eigenhändig, einschließlich des gesamten Textes. Es muss von Ihnen selbst unterschrieben und datiert werden.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Das handschriftliche Testament ist auch ohne Notar gültig, solange es vollständig und eigenhändig verfasst ist.

Notarielles Testament

Ein Notar erstellt das Testament nach den Wünschen des Erblassers und beurkundet es. Eine erbschaftsteuerliche Beratung durch den Notar erfolgt nicht. Jedoch kann das notarielle Testament später einen Erbschein entbehrlich machen.

Gemeinschaftliches Testament

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können ein gemeinsames Testament erstellen. Dies ist in Form eines handschriftlichen oder eines notariellen Testaments möglich. Bei der handschriftlichen Errichtung ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich.

Um bei der Erstellung Ihres Testaments in München auch aus erbschaftssteuerlicher Sicht einen guten Weg zu finden, sollten Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Denn erstens darf der Notar keine Optimierung in dieser Hinsicht vornehmen und zweitens erhalten Sie mit unseren Rechtsanwälten für Ihr Testament in München die nötige Verbindung aus Expertise im Erbrecht und Steuerrecht.

In welchen Situationen und Konstellationen ist ein Testament besonders wichtig?

In bestimmten Familien- oder Vermögensverhältnissen ist die Erstellung eines Testaments besonders zu empfehlen. Außerdem spielen natürlich Ihre persönlichen Wünsche hinsichtlich der Vererbung eine große Rolle.

Ein Testament ist z.B. besonders empfehlenswert für:

  • Personen, die bestimmte Erben bevorzugen oder enterben möchten bzw. die Erbengemeinschaft verhindern und einen Alleinerben benennen möchten
  • Eltern minderjähriger Kinder
  • Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Stichwort: Behindertentestament)
  • Unternehmer, die den Fortbestand ihrer Firma regeln möchten
  • Paare oder Familien mit komplizierten Erbverhältnissen (z.B. Patchwork-Familien)

Anwalt für Testament in München konsultieren – welche Vorteile bietet das?

Die Erstellung eines Testaments mit Unterstützung eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder besonderen familiären Konstellationen:

  • Rechtssichere Gestaltung: Mit unseren Fachanwälten für Erbrecht sorgen Sie dafür, dass das Testament alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und rechtssicher formuliert ist. Dadurch werden Formfehler und unklare Formulierungen vermieden, die bei eigenhändigen Testamenten im Erbfall häufig zu Streitigkeiten oder sogar zur Unwirksamkeit führen können.
  • Individuelle, maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Testament in München: Wir können Ihre persönlichen Wünsche detailliert berücksichtigen und auch komplexe Nachlassregelungen wie Vor- und Nacherbschaften, Testamentsvollstreckung oder besondere Auflagen juristisch präzise umsetzen. Daher sollten Sie auch von Mustern für Testamente, die in vielfältigen Ausfertigungen im Internet erhältlich sind, Abstand halten. Sie entsprechen nie Ihren individuellen Vorstellungen und deren rechtliche Tragweite ist von Laien meist nicht einschätzbar.
  • Steuerliche Optimierung: Nicht zuletzt entscheiden Sie sich mit unseren Rechtsanwälten bei der Testamentserstellung auch für steuerliche Optimierungsoptionen. Wir können gezielt auf die steuerliche Belastung des Nachlasses eingehen, Freibeträge optimal nutzen und durch geschickte Gestaltung die Erbschaftsteuerlast für die Erben reduzieren. Die steuerliche Optimierung ist insbesondere bei der Unternehmensnachfolge ein sehr wichtiges Thema.

Wenn Sie also Wert auf eine rechtssichere, individuelle und steuerlich optimierte Nachlassregelung legen, sollten Sie für Ihr Testament in München unsere Kanzlei kontaktieren.

Ist Ihr Testament noch aktuell?

Ein Testament bleibt in der Regel zeitlich unbefristet wirksam. Es ist jedoch ratsam, es regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Schließlich kann sich im Laufe der Zeit vieles ändern, z.B. durch Geburten, Scheidungen, Schenkungen und Zerwürfnisse.

Prüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihr Testament noch den aktuellen Lebensumständen und Vermögensverhältnissen entspricht. Anpassungen oder das Widerrufen des Testaments sind jederzeit möglich – natürlich gern mit Unterstützung durch unsere Rechtsanwälte.

Testament in München erstellen lassen mit professioneller Beratung durch Acconsis Fachanwälte

Möchten Sie Ihr Testament rechtssicher gestalten oder haben Fragen zu ähnlichen Themen wie Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsanspruch oder Schenkungen?

Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung bei der Erstellung Ihres Testaments in München und sorgen dafür, dass es gemäß Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und gestalten Sie Ihre Nachlassregelung in enger Zusammenarbeit mit den erfahrenen Acconsis Fachanwälten für Erbrecht.

Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Nicolai Utz

Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS

Service Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
n.utz@acconsis.de

Standort unserer Kanzlei in München

Sie finden uns im Zentrum von Nymphenburg in der Schloßschmidstraße 5, 80639 München. Da sowohl Bus- als auch Tram- und S-Bahn-Haltestelle (S-Bahn-Station „Hirschgarten“) in unmittelbarer Nähe liegen, können Sie uns sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Für die Anreise mit dem PKW stehen Ihnen in unserer Tiefgarage zahlreiche Parkplätze zur Verfügung.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Testament in München

Die Kosten für ein Testament bei einem Anwalt in München hängen vom gewählten Vergütungsmodell und der Komplexität des Falls ab. Es gibt in der Regel zwei Abrechnungsarten:

  • Stundenhonorar, auf Basis von Stundensatz und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit
  • Pauschalhonorar anhand von Aufwand und Komplexität der Testamentserstellung

Über die konkrete Vergütung wird zwischen Anwalt und Mandant eine Vereinbarung getroffen. Ohne Vereinbarung richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wonach für eine Erstberatung 190,00 € und für weitere Beratungstätigkeiten ein Maximalbetrag von 250,00 € zzgl. Umsatzsteuer anfallen (§ 34 RVG).

Ja, Sie können ein Testament auch ohne Notar erstellen. In Deutschland ist ein handschriftliches Testament, das Sie eigenhändig verfassen und unterschreiben, rechtlich wirksam – eine notarielle Beglaubigung ist dafür nicht erforderlich.

Wichtig ist, dass das Testament vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Ort und Datum sollten hinzugefügt werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch ein sogenanntes Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern) kann ohne Beglaubigung formgültig handschriftlich erstellt werden.

Ein Notar ist nur dann zwingend notwendig, wenn Sie ein öffentliches Testament oder einen Erbvertrag wünschen. Die zusätzliche Beratung durch einen Fachanwalt stellt nicht nur sicher, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und klar formuliert ist, sondern berücksichtigt auch erbschaftsteuerliche Belange.

Ja, es gibt auch bei Vorliegen eines Testaments einen Pflichtteil bei der Erbschaft. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass bestimmte nahe Angehörige – insbesondere Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Umständen Eltern – auch dann einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, wenn sie im Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt wurden.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Berechtigte nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte. Dieser Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Pflichtteilsberechtigter durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wird oder weniger als seinen Pflichtteil erhält.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben und muss von dem Berechtigten innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall geltend gemacht werden. Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser (§ 2333 BGB).

Nein, aber wir können das Testament gern für Sie beim Nachlassgericht in München hinterlegen. Damit wird Ihr Testament im zentralen Testamentsregister aufgenommen. Die Hinterlegung im Nachlassgericht ist die sicherste Verwahrung.

Auch wenn das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt wird, können Sie es jederzeit ändern oder widerrufen. In dem Fall müssen Sie jedoch folgende Unterschiede beachten:

  • Eigenhändiges Testament in amtlicher Verwahrung: Sie können Ihr handschriftlich verfasstes Testament jederzeit beim Nachlassgericht zurückfordern. Das Testament verliert dadurch jedoch nicht automatisch seine Wirksamkeit – es muss vernichtet werden, um es endgültig zu widerrufen. Alternativ können Sie ein neues Testament verfassen, das das alte ersetzt. Das neuere hebt das ältere auf, wenn es ausdrücklich den Widerruf enthält oder soweit es inhaltlich widerspricht.
  • Notarielles Testament in amtlicher Verwahrung: Fordern Sie das notarielle Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück, gilt es automatisch als widerrufen (§ 2256 BGB). Nach der Rückgabe verliert das Testament seine Gültigkeit und Sie können ein neues errichten.
  • Ergänzungen oder Klarstellungen: Kleine Änderungen können auch durch eine ergänzende letztwillige Verfügung erfolgen, die sich auf das bestehende Testament bezieht.

Wichtig: Bei gemeinschaftlichen Testamenten (z.B. Ehegattentestament) und Erbverträgen gelten besondere Regeln. Änderungen sind meist nur gemeinsam oder unter bestimmten Voraussetzungen möglich!

Eine Beratung durch unsere Anwälte für Ihr Testament in München ist daher in jedem Fall ratsam, um Formfehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtlich wirksam umgesetzt wird.

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