Rechtliche und steuerliche Beratung zur Vererbung des Unternehmens
Die Unternehmensnachfolge ist eine der größten Herausforderungen, vor denen Unternehmer in ihrem Berufsleben stehen. Ohne eine gut geplante Nachfolgeregelung kann die gesetzliche Erbfolge zu Problemen führen. Oftmals sind unklare Verhältnisse der Ausgangspunkt für Erbstreitigkeiten und steuerliche Belastungen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Ihrer Unternehmensnachfolge in München sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine klare und zukunftssichere Lösung für Ihr Unternehmen.
Sie möchten Ihre Unternehmensnachfolge in München optimal regeln? Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung.
Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner
Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS
Service Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
n.utz@acconsis.de
Warum ist die Klärung der Unternehmensnachfolge in jeder Lebensphase wichtig?
Es ist nie zu früh, sich mit der Unternehmensnachfolge zu beschäftigen. Eine frühzeitige Regelung ist nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern auch im Interesse der Familie, die durch eine klare Nachfolgeregelung geschützt wird.
Gründe, warum Sie sich rechtzeitig mit der Unternehmensnachfolge befassen sollten:
- Sicherung des Fortbestands des Unternehmens ohne unvorhergesehene Ereignisse
- ggf. steuerliche Vorteile durch Schenkungen
- Sicherung des Unternehmenswerts und des Lebenswerks
- Vermeidung von Betriebsunterbrechungen

Welche Formen der Unternehmensnachfolge gibt es?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge, die sich nach den individuellen Gegebenheiten und Zielen des Unternehmens sowie der Familie oder den Beteiligten richten. Die wichtigsten sind:
Unternehmensnachfolge in München mit Unternehmertestament
Die Unternehmensnachfolge kann u.a. durch ein Unternehmertestament oder einen Erbvertrag geregelt werden. Gerade bei Alleininhabern eines Unternehmens ist es ratsam, im Testament klar festzulegen, welcher Nachfolger das Unternehmen nach dem Tod weiterführt, z.B. in Form eines Vorausvermächtnisses oder einer Teilungsanordnung.
Die Unternehmensnachfolge in München mit einem Unternehmertestament zu regeln, kann verhindern, dass im Erbfall eine Erbengemeinschaft das Unternehmen blockiert. Durch eine durchdachte testamentarische Regelung wird das Unternehmen nach der Übergabe stabil weitergeführt.
Es gibt zudem zahlreiche Optionen für einen Ausgleich zwischen Unternehmenserben und den restlichen Erben. So können frühzeitig Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden.
Unsere Leistungen zum Unternehmertestament:
- Individuelle Nachfolgeberatung und Strategieentwicklung
- Abstimmung mit Gesellschaftsverträgen
- Ermittlung und Bestimmung des Unternehmensnachfolgers
- Gestaltung von Vermächtnissen und Ausgleich für weichende Erben
- Steuerliche Optimierung
- Rechtliche und organisatorische Vorsorge
- Dokumentation und Umsetzung
Wollen Sie Ihr Unternehmertestament aufsetzen oder benötigen Sie sonstige Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge in München? Kontaktieren Sie uns!
Absicherung bei Krankheit oder Unfall mit einer Unternehmervollmacht
Neben einem Testament ist die Unternehmervollmacht eine sinnvolle Vorsorgeregelung. Sie stellt sicher, dass das Unternehmen auch dann handlungsfähig bleibt, wenn der Unternehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, die Geschäftsführung zu übernehmen.
Unsere Leistungen zur Unternehmervollmacht:
- Beratung und Analyse der individuellen Unternehmenssituation
- Erarbeitung und Ausgestaltung der Vollmacht
- Rechtssicherheit und bei Bedarf Abstimmung mit Notar wg. etwaiger Beurkundung
Vererbung von Unternehmensanteilen
Ein weiteres zentrales Thema im Zuge der Geschäftsübergabe in München betrifft die Vererbung von Unternehmensanteilen. Auch wer nur Anteile, z.B. an einer OHG, einer GbR oder einer Kapitalgesellschaft hat, sollte sich unbedingt mit der sorgfältigen Planung zur Nachlassregelung befassen. Besonders für Mehrheitsgesellschafter in Gesellschaften wie einer GmbH oder einer Personengesellschaft ist es wichtig, klare Regelungen zu treffen, um Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
Auch wenn die Vererbung von Unternehmensanteilen ein vermeintlich unkomplizierter Prozess ist, so können doch Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft zu erheblichen Problemen führen, die noch verstärkt werden, sofern der Gesellschaftsvertrag spezielle Vorgaben zur Vererbung von Anteilen macht.
Für Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG wird die Situation aufgrund von Sondererbfolgen noch komplexer, was wiederum die Entscheidungsfähigkeit im Unternehmen erheblich einschränken kann.
Die individuell gestaltete Beratung zur Unternehmensnachfolge unserer Münchener Kanzlei hilft dabei, solche Konflikte zu vermeiden.
Unsere Leistungen zur Vererbung von Unternehmensanteilen:
- Rechtsberatung zu Möglichkeiten der Nachfolgeplanung mit Testament, Erbvertrag oder
Geschäftsanteil-Übertragungen zu Lebzeiten - Beratung zu steuerrechtlichen Aspekten
- Kommunikation mit Mitgesellschaftern
- Prüfung des Gesellschaftervertrags
Auch eine Option für die sichere Unternehmensnachfolge in München: Übertragung zu Lebzeiten
Die Unternehmensübertragung in Form der vorweggenommenen Erbfolge kann eine gute Alternative zu den eben beschriebenen Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge sein. Diese Form der Übertragung kann steuerliche Vorteile bieten und sorgt dafür, dass der Nachfolgeprozess ohne die Belastungen einer Erbschaft geregelt wird. Dabei muss jedoch auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass der schenkende Unternehmensinhaber und ggf. dessen Angehörige finanziell abgesichert werden.
Unsere Rechtsberater und Steuerberater für Unternehmensnachfolge aus München helfen Ihnen dabei, diese Option zu prüfen und die bestmögliche Lösung für den erfolgreichen Nachfolgeprozess zu finden.
Unsere Leistungen zur Übertragung zu Lebzeiten:
- Prüfung/Gestaltung von Schenkungen und Übergabeverträgen
- Sicherstellung von Versorgungsleistungen zur Absicherung des Unternehmers und dessen Familie
- Konzept zur Nachfolgeregelung unter Berücksichtigung steuerlicher und pflichtteilsrechtlicher Aspekte
Möglichkeiten zum Unternehmensverkauf
Falls kein geeigneter Nachfolger für das Unternehmen vorhanden ist, kann der Verkauf des Unternehmens eine sinnvolle Alternative zur Nachfolge darstellen. Der Unternehmensverkauf ist jedoch oft mit vielen Herausforderungen verbunden, insbesondere wenn es um die Unternehmensbewertung geht.
Unsere Leistungen zum Unternehmensverkauf:
- Vorbereitungsphase mit Transaktionsstruktur, Unternehmensbewertung, Strategie, Dokumentenmanagement
- Vertragsgestaltung mit Vertragsentwurf, Verhandlung, Steuer- und Haftungsklauseln
- Transaktionsbegleitung mit Due Diligence, Koordination, Zahlungsabwicklung
- Nachvertragliche Betreuung, z.B. bzgl. Post-M&A-Streit, Integration, Anspruchsdurchsetzung
Widersprüche zwischen Testament, Gesellschaftsvertrag und geltendem Recht vermeiden
Wenn Sie die Unternehmensnachfolge klären möchten, müssen Sie immer bedenken, dass einerseits gesellschaftsrechtliche, andererseits erbrechtliche Aspekte hineinspielen. Vor der Erstellung eines Testaments ist es daher unerlässlich, den bestehenden Gesellschaftsvertrag genau zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die dortigen Regelungen zur Nachfolge nicht im Widerspruch zu den testamentarischen Vorgaben stehen.
Darüber hinaus ist es ratsam, einen regelmäßigen Abgleich zwischen Testament und Gesellschaftsvertrag vorzunehmen, da persönliche oder gesellschaftsrechtliche Veränderungen sowie Änderungen der Rechtsprechung über die Jahre Anpassungen erfordern können. Dies sorgt für eine reibungslose Übergabe des Unternehmens und schützt Sie vor unerwarteten rechtlichen Problemen.
Unternehmensnachfolge in München: Mit uns sind Sie
steuerlich und rechtlich auf der sicheren Seite
Die Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und wichtige Aufgabe, die frühzeitig und mit Bedacht angegangen werden sollte. Sie betrifft neben dem Erbrecht auch das Steuerrecht sowie das Gesellschaftsrecht. Gerade deshalb ist Acconsis Ihr richtiger Ansprechpartner, weil bei uns die Erfahrung aus Steuerberatern sowie von im Erbrecht und im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälten vereint wird.
Sie haben Fragen zur Unternehmensnachfolge oder möchten sich von erfahrenen Steuerberatern und Fachanwälten durch den Nachfolgeprozess begleiten lassen?
Dann kontaktieren Sie uns.
Ihr ACCONSIS-Ansprechpartner

Nicolai Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Geschäftsführer der ACCONSIS
Service Telefon
+49 89 547143
oder per E-Mail
n.utz@acconsis.de
Unsere Kanzlei in München – Ihr Weg zu uns
Unsere Kanzlei befindet sich in der Schloßschmidstraße 5 in 80639 München. Die folgende Karte zeigt Ihnen den genauen Standort und unterstützt Sie bei der Anfahrt – egal, ob Sie mit dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zu uns kommen. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich begrüßen zu dürfen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Unternehmensnachfolge München
Was kostet die Beratung im Bereich Unternehmensnachfolge durch einen Rechtsanwalt in München?
Die Kosten für eine anwaltliche Beratung zur Unternehmensnachfolge hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen der Umfang Ihres individuellen Beratungsbedarfs sowie die Komplexität der Nachfolgeregelung. Wir legen großen Wert auf eine klare und faire Kostenstruktur. Gerne informieren wir Sie vorab ausführlich über alle anfallenden Gebühren.
Welche steuerlichen Besonderheiten gelten bei der Unternehmensnachfolge für Münchener Unternehmer?
Bei der Unternehmensnachfolge in München gelten die bundesweiten Regeln zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, ergänzt durch bayerische Besonderheiten. Wesentlich sind die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen: Voraussetzung ist, dass der Betrieb fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten bleiben, sonst droht die Nachzahlung der Steuervergünstigungen. Nach einer Reform 2016 hat Bayern teils unternehmensfreundlichere Auslegungen eingeführt, bleibt aber an den Ländererlass gebunden. Freibeträge liegen bei bis zu 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € für Kinder, Steuersätze variieren zwischen 7 % und 50 %.
Die Unternehmensbewertung erfolgt anhand betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und Marktwerten inklusive der Bewertung von Betriebsimmobilien. Zudem sind ertragsteuerliche Folgen bei Veräußerungen zu beachten.
Werden unsere Mandanten online oder vor Ort in unserer Münchener Kanzlei beraten?
Sie können sich vor Ort in unserer Kanzlei in der Schloßschmidstraße 5 beraten lassen, den telefonischen Kontakt oder die digitale Beratungsmöglichkeit per Videocall nutzen.
Wie kann ich Konflikte bei der Nachfolge in Münchener Familienunternehmen vermeiden?
Eine klare Kommunikation und frühzeitige Planung sind entscheidend zur Konfliktvermeidung. Beziehen Sie alle relevanten Familienmitglieder und potenzielle Nachfolger frühzeitig in die Nachfolgeplanung ein, um Erwartungen und Vorstellungen transparent zu machen. Erstellen Sie verbindliche Nachfolgeregelungen, etwa in Form eines Unternehmertestaments oder Gesellschaftsvertrags mit Nachfolgeklauseln, um Streitigkeiten über Eigentums- und Führungsansprüche zu minimieren. Sorgen Sie zudem für gerechte finanzielle Ausgleiche zwischen Nachfolgern und anderen Erben, um Neid und Streit zu verhindern. Für jeden dieser Aspekte erhalten Sie Unterstützung von unseren erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern aus München, die auf Unternehmensnachfolge spezialisiert sind.