Entscheider in einem Unternehmen sind sich oft einer Situation zu wenig bewusst: Fallen sie unerwartet aufgrund einer schweren Erkrankung (Herzinfarkt, Hirnschlag etc.), infolge eines Unfalls (Koma etc.) oder wegen Versterben aus, kann das ein Unternehmen handlungsunfähig machen – mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen.

Für exakt diesen Fall ist eine Unternehmervollmacht essenziell. Denn nur mit einer Unternehmervollmacht bleibt ein Unternehmen handlungsfähig, auch wenn z.B. Geschäftsführer gesundheitsbedingt vorübergehend oder längerfristig die Geschäfte des Unternehmens nicht führen können.  

Deswegen ist es wichtig, den möglichen Ausfall von Entscheidern im Rahmen einer verantwortungsbewussten Betriebs- / Unternehmensführung im Blick zu haben und entsprechende Vorkehrungen zu treffen: eine zeitgemäße Unternehmervollmacht kann hier Abhilfe schaffen.

Warum ist eine Unternehmervollmacht wichtig?

Die Errichtung einer Unternehmervollmacht ist wichtig, um die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens bzw. Betriebs sicherzustellen, falls z.B. der Geschäftsführer nicht mehr in der Lage ist, die Geschäfte zu führen. Wenn ein Entscheider verstirbt, kann durch die Unternehmervollmacht die Schwebephase zwischen Tod und Klärung der Erbfolge überbrückt werden.

Denn der Ausfall des Geschäftsführers kann auf operativer Ebene dazu führen, dass

  • keine Verträge mehr geschlossen bzw. 
  • keine Zahlungen wie z.B. Miete, Gehälter etc. mehr geleistet

werden können. Das kann im Extremfall dazu führen, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten und damit zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz!) oder zum Verlust von Mitarbeitern kommt.

Aber auch auf gesellschaftsrechtlicher Ebene kann ein solcher Ausfall enorme Auswirkungen haben: So kann der Ausfall u.a. dazu führen, dass keine Gesellschafterbeschlüsse (beispielsweise die Bestellung eines neuen Geschäftsführers) mehr gefasst werden können.

Unternehmervollmacht: vor allem für Einzelunternehmer wichtig

Elementar wichtig ist die Errichtung einer Unternehmervollmacht insbesondere bei Einzelunternehmen, Ein-Mann-GmbHs und Ein-Mann-GmbH & Co. KGs. Fällt hier der Inhaber aus – ist also nicht (mehr) handlungsfähig –, ist das gesamte Unternehmen nicht mehr handlungsfähig. Gleichzeitig laufen rechtliche Verpflichtungen (Verträge, Steuern etc.) weiter. Gerade in dieser Situation ist es unerlässlich, mit einer Unternehmervollmacht Abhilfe zu schaffen.

Was passiert, wenn keine Vorsorge getroffen wurde?

Wenn keine Vorsorge getroffen worden ist, wird das Betreuungsgericht für die erforderlichen Aufgabenbereiche des Unternehmers einen Betreuer bzw. das Registergericht in Ausnahmefällen auf Antrag einen Notgeschäftsführer bestellen.

Wer Betreuer wird, entscheidet das Betreuungsgericht nach eigenem Ermessen. Meist wird eine Person aus dem familiären Umfeld als Betreuer bestimmt oder – falls niemand die Betreuung übernehmen will – ein Berufsbetreuer.

Liegt keine Unternehmervollmacht vor, aber eine Betreuungsverfügung (vgl. auch Vorsorgeerklärungen), führt das dazu, dass eine Person nach Wahl als Betreuer eingesetzt wird. Meist wird hier aber eine Person eingesetzt sein, die vor allem für die Übernahme der privaten Belange ausgewählt wurde und sich für die Übernahme der Belange des Unternehmens nicht unbedingt eignet.

Welche Nachteile hat die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht?

Problematisch an der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers ist zunächst der Zeitverlust durch das Verfahren. Es vergeht Zeit, die ein Betrieb – gerade in der Krise – nicht hat. Etwaige Streitigkeiten zwischen Beteiligten können zu einer zusätzlichen Verzögerung des Betreuungsverfahrens führen.

Zudem stellt sich die Frage, ob der gerichtlich bestellte Betreuer überhaupt in der Lage ist, (kurzfristig) Entscheidungen zu treffen, weil er sich zunächst in die betrieblichen Belange einarbeiten muss. Leider verfügen die Betreuer oftmals nicht über die erforderlichen Fähigkeiten (z.B. Handwerk) oder Fach- / Sach- / Branchenkenntnis für die Leitung eines Unternehmens. Werden Angehörige als Betreuer bestellt, kann erschwerend hinzukommen, dass sie durch den Ausfall des Angehörigen persönlich stark belastet sind. Nicht zuletzt ist ein gerichtlich bestellter Betreuer in vielen Fällen auf die Genehmigung des Betreuungsgerichts angewiesen und ist gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig.

Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers für einen Unternehmer ist damit der Fall, der mit der Erstellung einer Unternehmervollmacht unbedingt verhindert werden sollte.

Warum ist eine private Vorsorgevollmacht in der Regel nicht ausreichend?

Grundsätzlich kann auch eine private Vorsorgevollmacht ausreichend sein, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen. Allerdings ist auch hier die bereits thematisierte fehlende Fach- / Sachkenntnis des Bevollmächtigten sowie die besondere Belastungssituation der bevollmächtigten Person zu berücksichtigen. Das kann vor allem der Fall sein, wenn beispielsweise der Ehegatte Vorsorgevollmacht hat, aber zuvor nur in private Themen, aber nicht in den Betrieb eingebunden gewesen ist. Vor diesem Hintergrund würde die betroffene Person dem privat Vorsorgebevollmächtigten oftmals die betrieblichen Belange nicht aufbürden wollen.   

Wie kommt man zur optimalen Unternehmervollmacht?

Um eine Unternehmervollmacht oder Unternehmervollmachten zu erstellen, die im Ernstfall funktionieren, sollte man den üblichen Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung des Ausfalls einzelner Beteiligter durchspielen. Im Anschluss ist dann festzulegen, wer in welcher Situation wozu in der Lage sein soll und muss. So gilt es beispielsweise zu prüfen, ob mehrere Personen zeichnungsberechtigt sind und – jedenfalls kurzfristig – über wichtige Konten verfügen können.

Gesellschaften sollten insbesondere die Regelungen im Gesellschaftsvertrag betreffend Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft und Beschlussfassung prüfen: ist auch bei Ausfall einzelner (Mit-)Gesellschafter die Handlungsfähigkeit gewahrt?

Fragen zur Unternehmervollmacht?

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
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